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Vorlage - DrS/2022/034  

Betreff: Förderprogram "Inklusion vor Ort"
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Thorsten Luckow
Federführend:Büro für Chancengleichheit und Vielfalt Beteiligt:FB Soziales, Arbeit und Gesundheit
Bearbeiter/-in: Heilmann, Lisa Marie  FB Umwelt, Planen, Bauen
   FB Jugend und Bildung
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
24.02.2022 
Sitzung des Sozialausschusses VIDEOKONFERENZ geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
24.03.2022 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   
Anlagen:
Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg  
Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg-Unterstützung-KIS  
Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg-Unterstützung-KSV  
Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg-Unterstützung-Regenbogen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Unter dem Namen "Inklusion vor Ort – Das Förderprogramm für einen inklusiven Sozialraum" sollen in fünf Modellkommunen des Landes Schleswig-Holstein neue Inklusionsprojekte entstehen. Die Aktion Mensch wird sich mit bis zu 500.000 Euro pro Modellkommune aus ihrem Programm für Inklusiven Sozialraum beteiligen, beispielsweise durch die Finanzierung von Personal- und Projektkosten bei gemeinnützigen Organisationen. Das Land unterstützt investive Projekte aus dem Fonds für Barrierefreiheit mit bis zu 500.000 Euro je Kommune bei einer Laufzeit von jeweils 5 Jahren. Der Kreis Segeberg möchte sich an dem Bewerbungsverfahren beteiligen und bei Zuschlag die dargestellten Maßnahmen unter Maßgabe der Bereitstellung der Eigenmittel umsetzen.

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

 

Inklusion steht für Offenheit eines gesellschaftlichen Systems in Bezug auf die soziale Vielfalt. Die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft ist die Schaffung von Barrierefreiheit. Sie zielt auf Wertschätzung und Gleichberechtigung ab und ist im Artikel 3 Buchstabe f UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als ein Grundprinzip ausgewiesen. Die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) wird definiert als Pflicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien sowie den Zugang zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten bereitgestellt werden, zu ermöglichen.

Diese Verpflichtung wird in Artikel 9 sowie in anderen spezifischen Artikeln der UN-BRK näher konkretisiert.
Die Aktion Mensch und das Land Schleswig-Holstein haben daher gemeinsam fünf Mal eine Million Euro Fördersumme für fünf Netzwerke in unterschiedlichen Modellkommunen bereitgestellt. Denn die Aktion Mensch und das Land Schleswig-Holstein sind sich sicher: Gemeinsam mit einem starken Netzwerk, bestehend aus einer kommunalen Verwaltung, Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, lässt sich mehr für alle erreichen.
Das Land Schleswig-Holstein und die Aktion Mensch möchten erreichen, dass alle Menschen überall dabei sein können und sich zugehörig fühlen. Das Ziel ist die Weiterentwicklung einer Modellkommune hin zu einem barrierefreien, kinderfreundlichen und damit inklusiven Sozialraum.
Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen die beiden Fördergeldgeber*innen gemeinsam in fünf Sozialräumen in Schleswig-Holstein jeweils zwei Netzwerkpartner*innen (kommunal und freigemeinnützig) fördern, die dann gemeinsam ein inklusives Netzwerk aufbauen.

Die Aktion Mensch wird sich mit bis zu 500.000 Euro pro Modellkommune beteiligen, beispielsweise durch die Finanzierung von Personal- und Projektkosten, Fortbildung, Workshops bei gemeinnützigen Organisationen. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt investive Projekte zur Beseitigung von Barrieren mit bis zu 500.000 Euro je Kommune.

Die Landesregierung fördert Ausgaben für neu geplante Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit (Baumaßnahmen wie Sanierung, Modernisierung und Umbauten) sowie anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit (z. B. Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung, Vermittlung von guten Praxis-Beispielen für die Inklusion, Förderung von individuellen Assistenzleistungen). Die Zuwendungen dienen dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den vollen öffentlichen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation zu ermöglichen.

Es sollen inklusive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gefördert werden, die auf die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (insbesondere Artikel 6 und 7 UN-BRK) positiv Einfluss nehmen und weiterhin möglichst viele der nachstehenden Kriterien ausreichend erfüllen:

-          Beteiligung von Menschen mit Behinderung an der Entwicklung und Umsetzung des Vorhabens (Partizipation),

-          Modell- und/oder Impulscharakter,

-          Nachhaltigkeit,

-          Einbindung des Vorhabens in regionale Strukturen,

-          Abbildung einer vollständigen Nutzungskette.

 

Das geplante inklusive Vorhaben muss das langfristige Ziel haben, dass alle Menschen im Sozialraum profitieren. Jeder Mensch soll sich gleichberechtigt und unabhängig von Behinderung, sozialer und kultureller Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder sonstiger individueller Merkmale und Fähigkeiten an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können.

Vollständige Nutzungsketten nehmen den Sozial- und Bewegungsraum als Ganzes in den Blick. Beispielsweise sollte das Wohnumfeld mit Nahversorgungseinrichtungen, Arztpraxen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Erholungsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen möglichst barrierefrei nutzbar sein. Einzelne barrierefreie Vorhaben als sogenannte Insellösungen helfen den Menschen nur bedingt – anzustreben sind Lösungen, die vollständige Nutzungsketten berücksichtigen (z. B. Förderung des sozialraumorientierten Ansatzes).

Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht allein auf bauliche Hindernisse für mobilitätsbehinderte Menschen, sondern auf jede Art von Barrieren für Menschen mit Behinderungen, unabhängig von den zugrundeliegenden Funktions- und Gesundheitseinschränkungen. Der Anwendungsbereich umfasst alle von Menschen gestalteten Lebensbereiche im Sinne von Gleichbehandlung, wobei die Barrierefreiheit nicht weitergehen muss als die allgemein übliche Nutzbarkeit.

Ziel der Förderung sind auch inklusive Vorhaben, die das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen bilden bzw. schärfen, die vorhandene Unkenntnisse und Fehlvorstellungen sowie Vorurteile bzw. Klischees, die als einstellungsbedingte Barrieren ein wesentliches Entstehungsmerkmal von Behinderung sind, abbauen (Artikel 8 UN-BRK). Beispielhaft für eine mögliche Förderung sind Veranstaltungen und Projekte zu Fragen der Barrierefreiheit, wobei die Förderung des öffentlichen Bewusstseins als Prozess sozialer Veränderung, Interaktion und Dialog anstatt als reiner Vortrag begriffen werden soll.

Eine Bewerbung auf die Projektmittel ist nur im Doppel mit einer gemeinnützigen Organisation und einer Kommune als gleichberechtigte Kooperationspartner*innen sowie mit 3 weiteren gemeinnützigen Unterstützer*innen möglich.

Bewerbungsschluss war der 31.01.2022

 

Zusammenfassung, Grundinformationen, Zeitlicher Ablauf

Grundinformation

 

Zeitplan

 

 

 

 

 

 

 

Die Kooperation

 

 

 

Fördersummen, Eigenmittel

 

 

 

Unsere Bewerbung:

 

1. Darstellungen der Partner*innen

Die erste Kooperationspartnerin ist die JugendAkademie Segeberg (JAS) als Teileinrichtung des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA). Die JAS ist zentrale Trägerin der außerschulischen und politischen Jugendbildung im Kreis Segeberg und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Netzwerkarbeit und der Prozessmoderation. Der VJKA beherbergt darüber hinaus den JugendZeltplatz Wittenborn, die Kreismusikschule Segeberg, und die KulturAkademie Segeberg und ist Träger von diversen Projekten der Kinder-, Jugend- sowie Kulturarbeit im Kreisgebiet.

Die zweite Kooperationspartnerin ist die Kreisverwaltung Segeberg. Diese hat das Ziel gleiche Chancen, Vielfalt und Fairness für alle seine Bürger*innen sicherzustellen. An dieser Bewerbung beteiligen sich Unterstützer*innen aus verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung, z.B. das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV), die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen (BfMmB), die Migrationsbeauftragte sowie die Sozial-, Bildungs-, Jugend- und Gesundheitsplaner*innen.

Beide Partner*innen haben in der Vergangenheit bereits in mehreren Projekten in Bezug auf Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit eng, vertrauensvoll und erfolgreich zusammengearbeitet. Beide Partner*innen sind auch im kreisweiten Netzwerk Inklusion 3.0 mit verschiedenen Projekten engagiert. Eine Kooperation im Bereich Inklusion gab es bisher aber noch nicht.

 

2. Unterstützer*innen

Erster Unterstützer und Teil des Teams ist der Regenbogen, Verein für diakonische Jugendarbeit e. V. (Regenbogen). Unabdingbar ist hier die Erfahrung in der direkten Zusammenarbeit mit Betroffenen und Kenntnisse über die Bedürfnisse. Der Regenbogen e. V. lebt Inklusion, z. B., in seiner Arbeit im Café Vielfalt bereits heute. Des Weiteren haben wir in der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KIS) einen weiteren Unterstützer an unserer Seite. Die Themenvielfalt der Selbsthilfe schafft eine wichtige Bandbreite. Betroffene Mitglieder der Selbsthilfegruppen sind Expert*innen und können am besten formulieren, was benötigt oder auch gewünscht ist, um Teilhabe und Barrierefreiheit vor Ort sicherzustellen. Darüber hinaus unterstützt der Kreissportverband (KSV) das Vorhaben in sportlichen Belangen und bringt seine eigenen Netzwerke (z. B. zu Sportvereinen) für die Förderung von inklusivem Sport mit ein. Die Mischung aus Individual- und Teamsport ist eine gute Ausgangsbasis, um Inklusion weit zu denken.

 

3. Zielgruppen

Im Sozialraum Kreis Segeberg leben rund 278.000 Einwohner*innen. Mit 47.000 Kindern und Jugendlichen, einer stetig steigenden Zahl von derzeit 60.000 Senior*innen, mehr als 30.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung und etwa 25.000 Einwohner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist der Alltag in Segeberg bunt und divers. Erste Schritte zur Inklusion im Sozialraum wurden bereits 2014 mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt und 2016 mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung „Inklusion im Kreis Segeberg“ unternommen. Auch in den strategischen Zielen der Politik findet sich der Leitgedanke der Inklusion wieder.

Inklusion betrifft alle Menschen. Es muss jedoch vor allem für die Gruppen der Kinder- und Jugendlichen, insbesondere mit Behinderungen und/oder Migrationsgeschichte (auch unter Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt) festgestellt werden, dass die Chancen auf eine selbst-bestimmte Lebensführung ungleich verteilt sind. Gerade junge Menschen werden oftmals mit Barrieren konfrontiert, die sie in Ihrer gesellschaftlichen und persönlichen Entwicklung beeinträchtigen. Das Einbringen von diversitätsorientieren und rassismuskritischen Perspektiven bringt sowohl für unsere direkten Zielgruppen als auch für alle Bürger*innen im Sozialraum einen Mehrwert. So werden neben Gruppen von Betroffenen verschiedener Barrieren auch Schulklassen und anderen Jugendgruppen im Kreis Segeberg zur Zielgruppe für Bildungsangebote.

 

4. Ideen zum Vorgehen vor Ort

4.1. Partizipation

Eine gemeinsame Entwicklung und Ausübung der Ziele ist uns besonders wichtig. Dies soll in Arbeitsgruppen geschehen, in denen alle Zielgruppen durch Sprecher*innen vertreten sind. Sie sollen von Anfang an als Koproduzent*innen, ein Teil der entstehenden Wirkung werden. In Bildungs- und Beteiligungsformaten der JAS wollen wir junge Menschen befähigen, den Inklusionsgedanken mit Leben zu füllen, weiterzutragen und zu aktiven Wortmelder*innen für Inklusionsbedarfe zu werden. So sollen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte und offene Kommunikation geschaffen werden. Mit großer Offenheit für diverse Meinungen soll das Vorgehen des Netzwerks regelmäßig mit allen Beteiligten auf den Prüfstand gestellt und so gemeinsam weiterentwickelt werden.

4.2. Auf- und Ausbau eines professionellen Netzwerkes

Ziel ist es, auch an bestehenden Inklusionsprojekten und -ideen im Sozialraum anzusetzen und diese kooperativ und unter Beteiligung unserer Zielgruppen weiterzuentwickeln. Unsere bestehenden Vernetzungen bspw. im Netzwerk Inklusion 3.0 wollen wir nutzen und mit unseren Vorhaben verknüpfen, auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. So können wir den Wirkungsradius von Für mich da – Inklusion vor Ort erweitern und eine effiziente und nachhaltige Nutzung der sozialen und investiven Ressourcen initiieren. Eine kompetente, ergänzende und fachübergreifende Zusammenarbeit wird alle Teilnehmenden bereichern.

4.3. Wirkungsorientierte Planung eines inklusiven Vorhabens

Uns ist bewusst, dass eine wirkungsorientierte Planung anhand der Wirkungslogik unabdingbar für das Vorhaben ist. Deshalb möchten wir uns dahingehend im Selbststudium weiterbilden und zusätzlich Fortbildungen der Aktion Mensch wahrnehmen. Unsere Meilensteine im Projekt sind folgende:

  1. Ressourcen und Voraussetzungen evaluieren
    • Gemeinsame Erarbeitung eines Inklusionsverständnisses
    • Bestands- und Bedarfsermittlung durch die Zielgruppe selbst als Expert*innen und durch die Partner*innen sowie Unterstützer*innen
  1. Leistungen beschreiben, planen und koordinieren
    • Regelmäßige Netzwerktreffen zu stetiger Weiterentwicklung und Evaluation
    • Transparente Dokumentation der Netzwerktreffen und Ergebnisse
    • Gemeinsames Aufstellen SMARTer Ziele und möglicher Wirkungsindikatoren
    • Stetige Diskussion sowie Anpassung durch das Feedback der Beteiligten
  2. Umsetzung der Leistungen vom zugeordneten Verantwortlichen

z. B., Ein.Satz.Team (Identifizierung von fehlender Barrierefreiheit durch die Zielgruppe), CampFuture (inklusives Lernen von hauswirtschaftlichen und finanziellen Kompetenzen), Inklusive Sportstätten und barrierefreier Zeltplatz Wittenborn, Etablierung des E-Sport, erweiterte inklusive Freizeitangebote, etc.

  1. Wirkungen aufzeigen
    • Evaluation der Wirkung anhand der aufgestellten Wirkungsindikatoren
  2. Nachhaltigkeit durch Dokumentation, Fortschreibung und Verstetigung
     

4.4. Ressourcen

Im Umfang einer Vollzeitstelle beschäftigt der VJKA innerhalb der JAS eine*n Bildungsreferent*in für die Koordination der Netzwerkarbeit sowie für die Betreuung und Weiterentwicklung ihres Bildungsschwerpunkts Vielfalt und Inklusion. Dabei umfasst das Tätigkeitsfeld auch die Qualifizierung freier Mitarbeiter*innen und die Umsetzung verschiedener Projektansätze im Bereich der diversitätsorientierten und rassismuskritischen Bildung. Inhaltliche Auseinandersetzungen können so in die stetige Weiterentwicklung des Netzwerks eingehen. Auf Seiten der Kreisverwaltung bringen sich, u.a. die Leitung des BfCV sowie die o.g. Planer*innen aus den Bereichen Migration, Sozial, Bildung, Gesundheit, sowie die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung in die Koordination der geförderten Maßnahmen ein.

Neben Räumlichkeiten und personeller Vielfalt des Regenbogens sowie die Strukturen des KSV und das Expert*innenwissen der KIS, ist geplant, auch das Netzwerk Inklusion Kreis Segeberg 3.0 und die Projekte seiner Teilnehmenden in unser Vorhaben zu integrieren. Ebenso binden wir das Netzwerk der Behindertenbeauftragten und die Netzwerke der Migrations-beauftragten ein. Fortbildungsmöglichkeiten gibt es sowohl beim VJKA (durch Bildungsreferent*in), in der Kreisverwaltung (durch interne Schulungsangebote), als auch direkt bei der Aktion Mensch (durch Fortbildungen) und werden fester Bestandteil des Vorhabens zur stetigen Weiterentwicklung.

 

5. Bewerbungstitel

Gemeinsam betitelt wurde die Bewerbung mit den Inhalten und Logo:

Für mich da – Inklusion vor Ort

 

 

Segeberger Inklusion Die Rahmenbedingungen in Segeberg an die vielfältigen Bürger anpassen und nicht umgekehrt. Wir wollen „Alle“ zusammenleben und jeder kann dabei teilhaben. Eben in die Richtung: Die Vielfalt sicherstellen und fördern.

Füreinander Stärkung der Schwächeren, d. h. bestehende Hindernisse erkennen und abbauen, welche Menschen eingrenzen oder behindern, z. B. durch Inklusionsmaßnahmen und Barrierefreiheit.

Miteinander Wir, die Kooperationspartner, bauen um uns herum ein festes, professionell arbeitendes, vielfältiges und wirkungsorientiertes Netzwerk auf und nutzen hierfür unsere bestehenden Strukturen und Projekte oder bauen diese aus.

Chancengleichheit Gleiche Chancen für alle Bürger*Innen im Kreis

Daseinsvorsorge Chancen müssen nicht nur vorhanden, sondern auch für alle im Kreis gleich leicht erreichbar sein sowohl in Dörfern, Gemeinden oder Städten.

 

 

Vorgehen:

Wie im Sozialausschuss am 11.11.2021 erläutert, war eine Darstellung konkreter Maßnahmen und Projektpartner*innen zu dem Zeitpunkt nicht möglich. Um den Bewerbungsschluss 31.01.2022 und damit eine potentielle Förderung aufrechtzuerhalten wurde dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt zugestanden, eine Bewerbung mit den vorgeschriebenen Kooperationspartner*innen und Unterstützer*innen zu generieren und anschließend dem Sozialausschuss zur Entscheidung über eine tatsächliche Teilnahme bzw. Aufrechterhaltung der Bewerbung vorzulegen.

Die Bewerbung ist am 28.01.2022 fristgerecht via Mail eingereicht worden, eine Eingangsbestätigung liegt vor.

Die bisherigen Ideen, auch wenn sie erst sehr grob sind und zu einem späteren Zeitpunkt noch differenzierter ausgearbeitet werden müssen, stoßen vielfach auf sehr positive Resonanz. Es konnten Querverbindungen zu bestehenden Projekten (Kombine, CampFuture, Vorhaben der Bildungsmanager, etc.) gezogen werden und interne sowie externe Unterstützer*innen zusammengezogen werden.

          Kooperationsparter*innen

      Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA)  / Jugendakademie Segeberg (JAS)

      Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KIS)

      Kreissportverband Segeberg (KSV)

      Regenbogen e. V. Kaltenkirchen
 

          Internes Zusammenwirken

      Büro für Chancengleichheit und Vielfalt

      Migrationsbeauftragte

      Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung

      Sozialplaner

      Bildungsplaner

      Gesundheitsplaner
 

          Externes Zusammenwirken

      Behindertenbeauftragten: Henstedt-Ulzburg

      Netzwerk Inklusion Kreis Segeberg 3.0

      Netzwerk Behindertenbeauftragte Kreis

 

Die Vorteile, die sich aus der Bewerbung und einer möglichen Auswahl als Projektkommune ergeben könnte sind:
 

-          Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

  • Behindertengleichstellungsgesetzt
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

-          Erfüllung der strategischen Ziele

-          Erfüllung von Aufgaben und Maßnahmen die der Kreis sowieso angehen müsste (z. B. Baumaßnahmen wg. Barrierefreiheit)

-          Vorreiter/beispielhafter Kreis im Bereich Inklusion

-          Nachhaltig

-          Aufbau eines starken Netzwerkes bzw. Verbindung vorhandener Netze

-          Alle an einem Strang / Zusammenarbeit / Verbindung der Projekte

-         

 

Finanzen:

Für den Fall des Zuschlages der Fördermaßnahme durch die Aktion Mensch und auch des Landes Schleswig-Holstein, als auch für den Fall der Höchstsummenförderung könnten die Eigenmittel in 2022 aus dem vorhandenen Budget in Höhe von max. 5.555,-- € aufgebracht werden. Für die Folgejahre wäre der Ansatz ggf. (in Abhängigkeit der tatsächlichen Förderung) entsprechend zu erhöhen.

Da die Fördermaßnahme wie dargestellt zweigeteilt ist und sowohl die Bewerbung beim Land SH als auch der evtl. Zuschlag aus dem Fonds für Barrierefreiheit müsste dieser Eigenanteil für investive Maßnahmen erst für 2023 und Folgejahre angeworben bzw. eingeplant werden. Bis zu einem evtl. Start in Mitte 2023 könnten die Mittel mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Die Verwaltung und insbesondere das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt befürwortet die Aufrechterhalt der eingereichten Bewerbung. Inklusion bezieht sich nicht nur auf Menschen mit Beeinträchtigung / Behinderung. Inklusion bedeutet auch Vielfalt. „Wollen wir Inklusion leben bedeutet das, die Schwächeren bei uns zu (be)stärken, um einen Mehrwert für uns alle zu generieren. Dabei wird der Status quo für jeden verbessert ohne in diesen Bemühungen andere zu behindern“.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Teilnahme des Kreises Segeberg bei der Aktion Mensch und dem Land Schleswig-Holstein an dem Bewerbungsverfahren "Inklusion vor Ort – Das Förderprogramm für einen inklusiven Sozialraum". Sollte der Kreis Segeberg den Zuschlag bei einer erfolgreichen Bewerbung erhalten, sollen entsprechende Eigenmittel im späteren Haushaltsaufstellungsverfahren für 2023 und Folgejahre eingeplant und bereitgestellt werden.
 

b)      Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag entscheidet die Teilnahme des Kreises Segeberg bei der Aktion Mensch und dem Land Schleswig-Holstein an dem Bewerbungsverfahren "Inklusion vor Ort – Das Förderprogramm für einen inklusiven Sozialraum" nicht weiter zu verfolgen und die Bewerbung zurückzuziehen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Fall der Höchstsummenförderung durch Aktion Mensch und Land Schleswig-Holstein maximale Eigenmittel:

 

Verteilung Eigenmittel p. a. max.

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Aktion Mensch

5.555,55

11.111,--

11.111,--

11.111,--

11.111,--

5.555,50

Land Sh

 

26.785,65

53.671,25

53.671,25

53.67,25

26.785,62

Summe

5.555,55

37.896,65

64.782,25

64.782,25

64.782,25

32.341,12

 

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3119400 bzw. in Abstimmung mit 20.00 und FB IV wg. Investitionen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

5.555,--

Euro in 2022

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

x

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

Im Budget des FB III

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlage/n:

 

1. Gemeinsame Bewerbung der JugendAkademie Segeberg (JAS) als Teileinrichtung des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) und dem Kreis Segeberg
Unterstützerschreiben von
2. Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KIS)

3. Kreissportverband Segeberg (KSV)

4. Regenbogen e. V. Kaltenkirchen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg (2666 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg-Unterstützung-KIS (867 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg-Unterstützung-KSV (1094 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Bewerbung-VJKA-Kreis-Segeberg-Unterstützung-Regenbogen (1178 KB)