Inhalt

Auszug - 2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2022 - 2026  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 22.3
Gremium: Kreistag des Kreises Segeberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreissporthalle
Ort: Burgfeldstraße 41, 23795 Bad Segeberg
DrS/2022/040-4 2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2022 - 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Fraktion B 90/Die GrünenBezüglich:
DrS/2022/040
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Krüger, Tanja

Frau Prof. Täck stellt dar, dass nach Gesprächen mit dem WZV ein weiterer Änderungsantrag gestellt worden sei. Im Hauptausschuss seien bereits entsprechend geänderte Beschlüsse gefasst worden. Da seitens der Politik keine Weisungen an den WZV möglich seien, hätten sich die Fraktionen sich auf Empfehlungen geeinigt. Zur Deponie sei es sinnvoll, ein Konzept zu entwickeln, wie diese weiter zu betreiben seien. Das Deponievolumen sei nahezu ausgeschöpft und es gelte, dieses zu reduzieren. Deshalb beinhalte der Antrag, bis 2026 ein Konzept zu entwickeln, um zu prüfen, ob Rohstoffe entnommen werden können. Es gebe hohe Nachsorgekosten für die Deponie, diese wurden bisher vom WZV nicht offengelegt.

 

Frau Berger erklärt, dass es sehr bedauerlich sei, dass die Kreispolitik durch die Übertragung der Aufgabe keinen direkten Einfluss mehr auf das Thema Abfallentsorgung nehmen könne. Sie stellt weiter dar, dass Herr Axmann im Hauptausschuss berichtet habe, dass am 13.08.2021 Beschlüsse zur Grünabfall- und Sperrmüllentsorgung von der Verbandsversammlung gefasst worden seien. Diese seien jedoch in Allris nicht hinterlegt, sie sehe sich durch die Aussage getäuscht. Außerdem sollte die Verbandsversammlung unbedingt hinterfragen, ob die soziale Gerechtigkeit durch die Änderungen bei der Abfuhr noch gewahrt sei. Die WI-SE sehe dies nicht als gegeben an und aufgrund von mehreren falschen Aussagen durch Herrn Axmann werde ihre Fraktion gegen das Abfallwirtschaftskonzept stimmen. Der Kreispräsident mahnt an, dass es sich bei dem Wegezweckverband um einen Zweckverband der Städte und Gemeinden des Kreises handle. In Sinne eines respektvollen Umganges bittet er um eine angemessene Wortwahl, auch gegenüber den Vertretern des WZV.

 

Herr Schroeder zeigt sich ebenfalls unzufrieden, keine Vorgaben für das Abfallwirtschaftskonzept machen zu können. Bei der Stadt Norderstedt sei dies anders, da die Stadtvertretung die Beschlüsse fasse. Beim WZV handele es sich um ein Wirtschaftsunternehmen, deren Struktur zu überdenken sei, damit die Handlungsfähigkeit erhalten bleibe. Herr Ahrens schließt sich dem an und bemängelt außerdem, dass die Gebühren seit Jahren steigen würden und nun auch noch Leistungen gekürzt würden. Er appelliert daran, bei künftigen Verträgen auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten zu achten.

 

Herr Schuchardt fasst zusammen, dass es sich im Kreis Segeberg um eine spezielle Situation durch die verschiedenen Akteure handele. Es sei aber Anliegen der Kreispolitik, Erwartungen und Ziele festzulegen und diese im Abfallwirtschaftskonzept aufzunehmen. Allerdings dürfe mit den Formulieren nicht in die Hoheit des WZV eingegriffen werden. Der Beschluss aus dem Hauptausschuss mit Empfehlungen seitens der Politik an den WZV sei ein guter Mittelweg.

 

Herr Flak teilt mit, dass die AfD-Fraktion die Einführung der Wertstofftonne nach wie vor ablehne, weil es bereits eine Vielzahl von Tonnen gebe und nicht jeder Platz für eine weitere Tonne auf seinem Grundstück habe. Er beantragt deshalb eine Einzelabstimmung zu Punkt 1.

Beschluss:

Das Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2022 – 2026 wird mit folgenden Ergänzungen / Änderungen zur DrS/2022/040 fortgeschrieben und die Umsetzung durch den WZV der Gemeinden des Kreises Segeberg und die Stadt Norderstedt zu befürworten:

1. Änderung zu 3.4 Gelber Sack / Wertstofftonne / Konzept:

Der WZV wird mit den Systemträgern in Verhandlungen treten mit dem Ziel schnellstmöglich die Wertstofftonne im Kreis einzuführen, jedoch spätestens zum 01.01.2026. Die verwaltungsseitigen Vorbereitungen sind vorher zu tätigen.

Ferner soll der Ausschuss regelmäßig über die Vorbereitungsmaßnahmen und Verhandlungen informiert werden.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 21

 

 

 21

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

 9

FDP

 4

 

 

 4

AfD

 

 3

 

 3

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

 2

 

 

 2

Die Linke

 2

 

 

 2

Gesamt

 53

 3

 

 56

 

 

  1. Änderung zu 3.6 Sperrmüll / Konzept:

Das bewährte Abrufverfahren sollte bestehen bleiben. Alternativ sollte eine jährliche Freimenge Sperrmüll auch zu einem der Recyclinghöfe angeliefert werden können.

 

 

  1. Änderung zu 3.11 Grünabfälle / Konzept:

Die Selbstanlieferung einer jährlichen Freimenge Grünabfälle sollte möglich sein.

 

 

  1.  Änderung zu 5.2 Deponie

 

Folgendes soll gestrichen werden: „Seit Februar 2021 werden auf der Zentraldeponie keine Abfallablagerungen mehr vorgenommen, nachdem das LLUR die Rechtsauffassung geäußert hat, die planfestgestellte Einlagerungsmenge sei bereits erreicht. Der WZV betreibt ein Genehmigungsverfahren für die Einlagerung zusätzlicher Mengen.“ Außerdem soll gestrichen werden: „Der WZV betreibt aus den vorgenannten Gründen ein Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel, durch eine Erhöhung der Deponie weitere Abfallmengen ablagern zu können. Hierbei sind auch die Planungen des Landes hinsichtlich des Deponierungsbedarfs anderer Kreise und kreisfreier Städte zu bedenken.“

Stattdessen sollte das Deponieren von Abfall sukzessive verringert werden. In der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes soll aufgenommen werden, dass bis 2026 eine Strategie entwickelt wird, die eingetragenen Müllvolumina zu verringern und in Zusammenarbeit mit dem Land Schleswig-Holstein langfristig einen Rückbau der Deponien durch die Hebung von Wertstoffen zu vollführen.

Die Verstromung des Deponiegases durch Kraftwärmekoppelung ist ein möglicher Weg, das Gas einer Nutzung zukommen zu lassen. Jedoch ist eine Zumischung von Erdgas wegen sinkender Deponiegasmengen zu unterlassen und bis 2025 eine von fossilen Brennstoffen freie Alternative zu entwickeln. (Statt: „Da zunächst ein Verwertungsweg angestrebt werden sollte, wäre ein denkbarer Weg, dem sogenannten Schlechtgas künftig entsprechende Mengen an Erdgas zuzumischen, um so letztendlich die vorhandene Motorentechnik weiter nutzen zu können. Auch ein der verschlechterten Gasqualität angepasster Mietmotor oder eine sogenannte Gasfackel wären denkbare Möglichkeiten.“)

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 20

 

1

 21

SPD

  12 

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

 9

FDP

 4

 

 

 4

AfD

 3

 

 

 3

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

 2

 

 

 2

Die Linke

 2

 

 

 2

Gesamt

 55

 

 1

 56