19.12.2023: Nachtragshaushaltssatzung 2023
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit dem § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 07. Dezember 2023 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.