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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einige Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.
Unsere Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

An wen adressiere ich meine Bewerbung?

Sollten Sie Ihre Bewerbung nicht online einreichen können, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an folgende Adresse:

Kreis Segeberg
Fachdienst Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Wen spreche ich in meiner Bewerbung an?

Bewerbungen für eine bestimmte Stelle richten Sie an die jeweilige Führungskraft (Fachdienstleitung, Fachbereichsleitung, Landrat).
Bei einer Initiativbewerbung können Sie die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" verwenden.

Welche Art der Bewerbung bevorzugen Sie?

Wir bevorzugen Online-Bewerbungen über unser Jobportal.

Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen und wir streben eine möglichst papierlose Arbeit an.

Selbstverständlich nehmen wir aber auch gern Ihre postalische Bewerbung an.

Wie sollte meine Bewerbung aussehen?

Die Optik der Bewerbung ist für uns zweitrangig, sondern der Inhalt zählt.

Natürlich sollten die Seiten bei einer schriftlichen Bewerbung nicht voller Kaffeeflecken sein, doch mit einem schlüssigen Lebenslauf können Sie uns viel mehr beeindrucken.

Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?

Die Bewerbungsfrist beträgt beim Kreis Segeberg in der Regel drei Wochen.

Danach folgt eine Vorauswahl, in der die geeigneten Bewerber*innen bestimmt werden.

Die Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen sowie die Absagen werden daraufhin verschickt.

Die Vorstellungsgespräche finden gewöhnlich wiederum 2-3 Wochen später statt.

Das Auswahlgremium trifft bereits am Ende des Tages nach allen Vorstellungsgesprächen eine Entscheidung.

Sie werden noch am selben Tag, spätestens am Folgetag, von uns benachrichtigt.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Führungskraft.

Bei Fragen zum Auswahl-/Einstellungsverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige Personalreferentin.

Bei Fragen zur Ausbildung/zum dualen Studium wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsleiterin Frau Hoppe-Kohnert: martina.hoppe-kohnert@segeberg.de oder 04551/951-9267.

Muss ich einen Masernimpfschutz nachweisen?

Wir teilen Ihnen mit, ob Sie einen Masernimpfschutz nachweisen müssen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie dienstliche Berührungspunkte mit Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Flüchtlingsunterkünften haben oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und nach 1970 geboren sind. Gemäß § 22 Absatz 9 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann der Nachweis auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Vorlage einer Impfdokumentation (z.B. Impfausweis) oder eines ärztlichen Zeugnisses (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht (Nummer 1)
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfung erfolgen konnte (Nummer 2)
  • Vorlage der Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat (Nummer 3)

Wie lange wird meine Initiativbewerbung aufbewahrt?

Initiativbewerbungen bewahren wir maximal ein halbes Jahr lang auf und kommen bei passenden Stellenangeboten unaufgefordert auf Sie zurück.