03.04.2023: Nutzung und Gebühren der Gemeinschaftsunterkünfte
Der Kreis Segeberg betreibt Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Personen, die dem Kreis im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) zur Unterbringung zugewiesen wurden.
Der Kreis Segeberg betreibt Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Personen, die dem Kreis im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) zur Unterbringung zugewiesen wurden.