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29.12.2012: Omikron im "Joy" - Besucher*innen müssen in Quarantäne


Kreis Segeberg. Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg fordert alle Personen, die an Heiligabend und/oder am 1. Weihnachtsfeiertag den Club "Joy" in Henstedt-Ulzburg besucht haben, auf, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben. Nach Angaben des "Joy"-Geschäftsführers handelt es sich dabei um insgesamt rund 820 Personen. Bei mindestens einem/einer der Besucher*innen wurde eine Corona-Infektion mit Verdacht auf die Omikron-Variante bestätigt, weswegen sich auch genesene und geimpfte Kontaktpersonen für 14 Tage isolieren müssen.

Da bei den zwei Veranstaltungen weder Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden mussten noch Abstandsregeln galten, und die Omikron-Variante darüber hinaus nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich übertragbarer ist als andere Varianten, werden alle Gäste als enge Kontaktpersonen eingestuft. Die Aufforderung gilt auch für Besucher*innen aus anderen Kreisen, kreisfreien Städten und Bundesländern.

Nach Einschätzung des Infektionsschutzes sind die Einlasskontrollen, also die Überprüfungen der 2G+-Regelung – korrekt und gewissenhaft durchgeführt worden.

Geschäftsführer Joey Claussen hat am heutigen Nachmittag 622 Besucher*innen, die ihre Tickets online gekauft hatten, direkt per Mail kontaktiert und sie gebeten, der Aufforderung des Infektionsschutzes nachzukommen. Um die 200 weiteren Gäste zu finden und zu informieren, die ihre Tickets an der Abendkasse gelöst haben, bittet der Geschäftsführer um die Mithilfe der per Mail benachrichtigten Personen. "Wir haben seit September alle geltenden Vorgaben umgesetzt und unser Möglichstes getan, um eine Situation wie diese zu verhindern", so Claussen. "Aber wir wussten immer, dass es keine einhundertprozentige Sicherheit gibt und nun müssen wir gemeinsam versuchen, größeren Schaden zu verhindern."

An dieser Stelle weist der Infektionsschutz nochmals darauf hin, dass die Quarantäne nicht automatisch endet, sondern erst nach einer behördlichen Aufhebung. Diese kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Alle anderen Mitglieder eines Haushaltes müssen zunächst nicht in Quarantäne, sollten aber freiwillig auf alle nicht notwendigen Kontakte verzichten. Sollte ein*e Besucher*in des "Joy" Symptome entwickeln, müssen auch alle Haushaltsmitglieder zu Hause bleiben – unabhängig vom Impfstatus.

Während der Quarantäne sind die Betroffenen verpflichtet, den Anordnungen des Infektionsschutzes Folge zu leisten. Dazu zählt, dass sie ihr Zuhause nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen dürfen.

Wer an den Weihnachtstagen im "Joy" war und somit als enge Kontaktperson gilt, soll sich umgehend mit dem für seinen Wohnort zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzten. Diejenigen, die im Kreis Segeberg wohnen, nutzen dazu bitte den „Online-Anzeigebogen für Corona-Kontaktpersonen“ auf der Homepage des Kreises.


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

29.12.2021