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28.03.2022: Geflügelpest: Aufstallungsgebot ab 29.März aufgehoben


Kreis Segeberg. Nach Risikobewertung des Kreises wird das Risiko für einen Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel in Geflügelhaltungen im Kreis Segeberg als mäßig beurteilt. Das Aufstallungsgebot für Geflügel wird daher für das gesamte Gebiet des Kreises Segeberg zum Dienstag, 29. März, entfallen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am heutigen Montag erlassen.

Das Seuchengeschehen hat sich nach Einschätzung des Veterinäramtes deutlich abgeschwächt. Zwar sei in der vergangenen Woche in Seedorf bei einem Mäusebussard das Virus nachgewiesen worden, der letzte an Geflügelpest erkrankte Wildvogel davor wurde aber bereits am 26. Januar in Schmalensee gefunden. Es handelte sich dabei um eine Wildgans. Insgesamt hat es seit November 2021 im Kreisgebiet 14 positive Geflügelpest-Befunde bei Wildvögeln gegeben. Einen Ausbruch in einer Geflügelhaltung gab es im aktuellen Seuchengeschehen im Kreis Segeberg bisher nicht.

Das Veterinäramt weist aber trotzdem darauf hin, dass die Gefahr der Geflügelpest noch nicht gebannt ist. Virusnachweise bei Wildvögeln in Deutschland seien unverändert da, vor allem Gänse und Greifvögel sind betroffen. Der Frühjahrszug von nordischen Wasservögeln ist nicht abgeschlossen, sodass nach Einschätzung des Amtes weiterhin eine Ausbreitungsgefahr besteht. Dies zeigen auch die neuerlichen Ausbrüche in den Kreisen Dithmarschen und Steinburg in dortigen Gänsehaltungen. "Die Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln müssen daher weiter konsequent eingehalten werden. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, insbesondere Wasservögeln, bestehen, können weiterhin Infektionen eingetragen werden."

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein vom 23.11.2021 weiterhin uneingeschränkt gültig ist. Dies gilt insbesondere für sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel. Dies bleibt auch weiterhin verboten.

Im Kreis Segeberg sind nach Datenbanklage 1.633 Geflügelhaltungen mit circa 1.160.000 Stück Geflügel registriert. Die Datenbankinformationen beruhen auf dem Meldeverhalten der Tierhalter*innen. Das Veterinäramt geht von einer Dunkelziffer aus, was bedeutet, dass es vermutlich weitere Geflügelhaltungen gibt, die der Behörde nicht bekannt sind. Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Verpflichtung zur Registrierung/Meldung des Geflügelbestands bei der zuständigen Behörde bereits ab der Haltung eines Tieres gilt.

28.03.2022