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Für Ordnungsämter

Für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher*innen hat die Kreisverwaltung eine interne Koordinierungsstelle eingerichtet. Wir empfehlen Ihnen bereits bei Bekanntwerden größerer Veranstaltungsvorhaben Kontakt mit uns aufzunehmen.

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Nach unserer Erfahrung sollte der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigungserteilung bei Ihnen mindestens sechs bis acht Monate betragen, damit alle Ergebnisse der Behördenbeteiligung einschließlich der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) von den Veranstalter*innen auch rechtzeitig erfüllt werden können. Darüber hinaus empfehlen wir, eine frühzeitige Antragskonferenz mit den Veranstalter*innen und uns durchzuführen.


Die Beteiligung unserer Behörden einschließlich der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) bei Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besucher*innen ist durch Sie in eigener Verantwortung zu koordinieren.

Bitte informieren Sie auch hier die zu beteiligenden Stellen möglichst frühzeitig, damit alle Stellungnahmen rechtzeitig vorliegen und berücksichtigt werden können.

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Als Hilfe bieten wir Ihnen eine Checkliste zur Auswahl der zu beteiligenden Stellen an. Da unsere Ansprechpartner*innen häufig wechseln, nutzen Sie bitte die jeweiligen Funktionspostfächer. Wir melden uns dann bei Ihnen.


Eine Sache noch: Wir arbeiten nach unserem Leitfaden für Veranstaltungen und messen die Antragsqualität daran, ob die wesentlichen Punkte darin von den Antragsteller*innen berücksichtigt wurden.

Die Kombination von Checkliste und Leitfaden hilft bei der Orientierung, worauf es wirklich ankommt. Wir bitten Sie – wie bisher – die Veranstalter*innen hierbei durch Beratung zu unterstützen.


Weitere Informationen

Dokumente

  • Datum: 22.03.2024

    Veranstaltungsplanung (Checkliste)

  • Datum: 22.03.2024

    Veranstaltungsplanung (Leitfaden)


Kontakt zu unseren Behörden und Partnern

Koordinierungsstelle

leitfaden.grossveranstaltung@segeberg.de


FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall

umweltschutz@segeberg.de


FD 36.00 Verkehrsordnung

verkehrsaufsicht@segeberg.de


FD 38.00 Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

katastrophenschutz@segeberg.de


FD 39.10 Lebensmittel und Bedarfsgegenstände

lebensmittel@segeberg.de


FD 53.30 Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

infektionsschutz@segeberg.de


FD 63.40 Bauaufsicht - Brandschutz, Fliegende Bauten

bauaufsicht@segeberg.de


FD 66.00 Tiefbau / Kreisstraßen, Radwege und Brücken

tiefbau@segeberg.de


FD 67.00 Naturschutz und Landschaftspflege

naturschutz@segeberg.de


Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH)

veranstaltungen@rkish.de

Für Veranstalter*innen

Bis zur Genehmigung Ihrer Veranstaltung ist Vieles zu beachten. Grundsätzlich gilt: Für das Antragsverfahren und die Genehmigung Ihrer Veranstaltung sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden (Ämter) zuständig. Die Genehmigungsbehörden beteiligen die verschieden Behörden des Kreises einschließlich der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) entsprechend der rechtlichen Anforderungen Ihrer Veranstaltungsplanung.

Wir helfen Ihnen gern mit den richtigen Ansprechpartner*innen in den Ordnungsämtern und vielen Informationen rund um die rechtlichen Anforderungen an eine solide Veranstaltungsplanung weiter.

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Mit unserer Checkliste können Sie eine erste Vorstellung bekommen, in welchen Handlungsfeldern Sie tätig werden müssen.

Mit dem Leitfaden erhalten Sie Hilfestellung, woran Sie bereits bei der Antragstellung denken sollten.

Allerdings ist keine Veranstaltung wie die Andere. Wir können Ihnen deshalb nicht ersparen, sich Gedanken zu machen, welche der rechtlichen Vorgaben auf Ihre Veranstaltung zutreffen könnten. Eine rechtzeitige und umfassende Vorbereitung erleichtert und beschleunigt hingegen das Genehmigungsverfahren ungemein, so dass sich der Aufwand lohnt. Nach unseren Erfahrungen sollten insbesondere bei großen Veranstaltungen ab 5.000 Besucher*innen der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigungserteilung mindestens sechs bis acht Monate betragen. Aber auch kleine Veranstaltungen können es in sich haben!


Weitere Informationen

Dokumente

  • Datum: 22.03.2024

    Veranstaltungsplanung (Checkliste)

  • Datum: 22.03.2024

    Veranstaltungsplanung (Leitfaden)


Übersicht der Ordnungsämter

Kommunen und Ämter im Kreis mit Internetadresse und E-Mail-Adresse

Kreisstadt Bad Segeberg

info@badsegeberg.de

https://www.bad-segeberg.de/


Stadt Bad Bramstedt

zentrale@badbramstedt.de

https://www.bad-bramstedt.de/


Stadt Wahlstedt

info@wahlstedt.de

https://www.wahlstedt.de/


Stadt Kaltenkirchen

info@kaltenkirchen.de

https://www.kaltenkirchen.de/


Stadt Norderstedt

info@norderstedt.de

https://www.norderstedt.de/


Gemeinde Henstedt-Ulzburg

gemeinde@h-u.de

https://www.henstedt-ulzburg.de/home.html


Gemeinde Ellerau

gemeinde@ellerau.de

https://ellerau.de/


Amt Bad Bramstedt-Land

info@amt-bad-bramstedt-land.de

https://www.amt-bad-bramstedt-land.de/


Amt Bornhöved

info@amt-bornhoeved.de

https://www.amt-bornhoeved.de/


Amt Itzstedt

info@amt-itzstedt.de

https://www.amt-itzstedt.de/


Amt Auenland Südholstein

info@auenland-suedholstein.de

https://www.auenland-suedholstein.de/


Amt Kisdorf

info@amt-kisdorf.de

https://www.amt-kisdorf.de/


Amt Leezen

info@amt-leezen.de

https://www.amt-leezen.de/


Amt Boostedt-Rickling

info@amt-boostedt-rickling.de

https://www.amt-boostedt-rickling.de/


Amt Trave-Land

info@amt-trave-land.de

https://www.amt-trave-land.de/