Kommunalrichlinie 2016 - bis April noch attraktive Förderung sichern
Die kommunale Klimaschutzförderung über die Kommunalrichtlinie wurde nochmals verbessert: Teils höhere Fördersätze und neue Fördertatbstände machen einen Antrag noch attraktiver. So wurde beispielsweise die LED-Außenbeleuchtung wieder in die Förderung aufgenommen und die Förderquote bei Klimaschutzinvestitionen in Bildungseinrichtungen und Sportstätten um 10 %-Punkte erhöht. Informieren Sie sich jetzt! Für viele Förderschwerpunkte endet der Antragszeitraum am 31.3. Gleichzeitig wurde ein neues Antragsfenster von Juli bis Oktober eingeführt.
Links zur Richtline und zur Antragstellung
Richtlinie, Informationen und Merkblätter: www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/die-kommunalrichtlinie
Zentrale Änderungen: www.ptj.de/.../zentrale_aenderungen_2016.pdf
Antragstellung: https://foerderportal.bund.de/easyonline/formularassistent.jsf (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auswählen)