Durch die Einführung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie und den damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des Fahrerlaubnisrechtes ist das Arbeitsaufkommen in der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segebergs stark angestiegen. Um hier eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen, ist eine vorübergehende Änderung der Öffnungszeiten erforderlich. So bleibt die Abteilung vom 24.04. an künftig mittwochs geschlossen.