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Datum: 02.02.2023

02.02.2023: Kreis verlängert Zehn-Millionen-Euro-Förderprogramm


Kreis Segeberg. Ob für die Erweiterungen von Schul-, Kindergarten- oder Amtsgebäuden, für einen neu gebauten Spielplatz oder eine Obdachlosenunterkunft, für die Anschaffung von Computern, Feuerwehr- und Bauhoffahrzeugen, Rettungsgeräten oder Photovoltaikanlagen: Die Kommunen im Kreis Segeberg haben die finanziellen Mittel, die ihnen der Kreis Segeberg im Rahmen eines Förderprogramms seit 2019 zur Verfügung stellt, bereits gut genutzt. Im Dezember hat der Kreistag die entsprechende Richtlinie verlängert und erneuert und damit unter anderem den Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Von der Förderung können jetzt auch private Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz profitieren. Insgesamt stellt der Kreis im Zeitraum 2019 bis 2028 zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Die neue "Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Investitionen in Kommunen und bei privaten Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz – Investitionsförderprogramm 2019-2028" ist seit Dezember 2022 in Kraft. Mit der Förderung sollen insbesondere die kreisangehörigen Kommunen bei ihren vielfältigen Aufgaben finanziell unterstützt werden. Besonderheit: Es gibt keinen thematischen Förderschwerpunkt, sodass den Städten, Ämtern, Gemeinden und Hilfsorganisationen große Gestaltungsmöglichkeiten zugestanden werden.

Das Förderprogramm besteht seit Sommer 2019. Seither wurden Mittel in Höhe von insgesamt 4,2 Millionen Euro beantragt; davon ausgezahlt sind aktuell rund 1,8 Millionen Euro. In den noch nicht ausgezahlten Fällen sind die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen (die Auszahlung erfolgt in der Regel erst nach Abschluss der Maßnahme) oder das Bewilligungsverfahren läuft noch.

Da zum Ende des vergangenen Jahres absehbar war, dass der Fördertopf bis zum Ende des ursprünglichen Förderzeitraumes nicht voll ausgeschöpft werden würde, beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 die Verlängerung des Programms um weitere fünf Jahre.

Eine Neuerung ist unter anderem die Ausweitung des Kreises der antragsberechtigten Personen auf private Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz, beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Malteser-Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Johanniter-Unfallhilfe. Zudem betragen die Mindestkosten einer Maßnahme jetzt nur noch 10.000 Euro. Zuvor waren es 20.000 Euro.

Förderrichtlinie und Antrag finden Sie hier auf der Internetseite des Kreises. 

Bei Fragen hilft Gunda Dockwarder aus dem Fachdienst "Finanzen" weiter:

Gunda Dockwarder

Finanzen und Finanzcontrolling

Jaguarring 8
23795 Bad Segeberg