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Datum: 24.01.2023

24.01.2023: 50.000 Euro für die Kultur: Jetzt Förderantrag stellen


Kreis Segeberg. Auch in den nächsten zwei Jahren sollen wieder möglichst viele Kunst- und Kulturveranstaltungen, -angebote und -programme durch den Kreis Segeberg gefördert werden. Insgesamt stellt die Kreispolitik dafür in diesem Jahr 50.000 Euro bereit. Wer 2023 beispielsweise ein innovatives Kulturprojekt im Kreis Segeberg plant, kann ab sofort einen Antrag auf Kulturförderung stellen.

"Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen, die einen unmittelbar wertvollen Mehrwert für das kulturelle Angebot im Kreis Segeberg haben", erläutert Kulturplanerin Elsa Riebelmann. Die Projekte müssen demnach eine überregionale Bedeutung haben, das heißt, sie sollten die Bürger*innen mehrerer Gemeinden und/oder Städte im Kreisgebiet erreichen; sie müssen öffentlich zugänglich sein und dürfen sich nicht an einen begrenzten Personenkreis richten, beispielsweise nur Mitglieder eines Vereines.

Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise kammermusikalische Konzerte, eine Musical-Produktion und die Abschlusspublikation eines Projektes der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen finanziell vom Kreis bezuschusst.

Um künftig flexibler auf Förderanfragen reagieren zu können, hat der Kreistag für die Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2023 und 2024 neue Grundsätze festgelegt. So entfällt bei der konsumtiven Kulturförderung beispielsweise die Einzelfallentscheidung durch den Ausschuss für Bildung Kultur und Sport (BKS). Die eingereichten Anträge werden fortan von der Verwaltung geprüft und gemäß den entsprechenden Richtlinien beurteilt. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Anträge für eine konsumtive Förderung müssen bis zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres eingereicht werden. "Wer eine investive Förderung beantragen möchte, muss dies für das folgende Jahr bis zum 30. Juni des laufenden Jahres tun, um eine Vorbereitung durch die politischen Gremien für das kommende Haushaltsjahr gewährleisten zu können", sagt Riebelmann. Um eine investive Förderung können sich jedoch nur Kommunen des Kreises Segeberg bewerben.

Wer einen Antrag einreichen möchte, findet in der Rubrik Kultur Erläuterungen, das Online-Antragsformular sowie die geltenden Richtlinien und Grundsätze zur Förderung von Kunst und Kultur zum Download.

Wer seinen Antrag schriftlich stellen möchte, sendet diesen an:

Kreis Segeberg
Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule Kultur
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Anträge müssen folgende Unterlagen beinhalten:

  • Projektbeschreibung einschließlich eines Zeitplanes sowie
  • Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich aller Zuschussbeträge anderer öffentlicher und/oder privater Zuschussgeber*innen und/oder Spender*innen und/oder Sponsor*innen sowie der Eigenleistung der Antragsstellenden.

Für Fragen zur Kulturförderung steht die neue Kulturplanerin Elsa Riebelmann zur Verfügung. Sie kümmert sich seit vergangenem Mai um die kulturellen Belange im Kreisgebiet.