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19.01.2023: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Geflügelpest)


In drei Geflügelbeständen in der Gemeinde Negenharrie im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist am 17.01.2023 bei gehaltenen Vögeln (Hausgeflügel) der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich bestätigt worden. Um diese Ausbruchsbestände ist eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet worden. Da innerhalb der Gemeinde Negenharrie mehrere Betriebe betroffen sind und um sicherzustellen, dass zu jedem der drei Ausbruchsbetriebe der äußere Rand der Überwachungszone mindestens 10 Kilometer beträgt, wurde um den Primärausbruchsbetrieb in diesem Fall eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 11 Kilometern eingerichtet.

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  • Datum: 19.01.2023

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 19.01.2023 (Geflügelpest/Überwachungszone)