Inhalt

15.09.2022: Hauptsatzung (2. Nachtragssatzung)


Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 30.06.202 die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Segeberg beschlossen. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 15.08.2022 erteilt.

  • Datum: 05.09.2022

    Hauptsatzung des Kreises Segeberg (2. Nachtragssatzung)

    Diese 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.