Gebietsgliederung der Hansestadt Lübeck
Leistungsbeschreibung
Die kleinräumige Gliederung ist ein unverzichtbares Organisationsmittel der Kommunalverwaltung für Statistik, Planung und Verwaltungsvollzug. Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Empfehlungen des Deutschen Städtetags zur kommunalen Gebietsgliederung bilden die Grundlage der kleinräumigen Gliederung der Hansestadt Lübeck. Die kleinste Raumebene der kleinräumigen Gliederung ist die Gebäudeadresse und die größte Raumebene der Stadtteil. Die kleinräumige Gliederung ist notwendig für die Generierung weiterer Gebietsgliederungen (z.B. von Wahlbezirken und Sozialräumen), sowie für die Erstellung und Bearbeitung einer Vielzahl kommunaler Statistiken (z.B. Einwohner/innen oder Arbeitsmarktstatistiken).
An wen muss ich mich wenden?
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
1.102 Logistik, Statistik und Wahlen
- Kommunale Statistikstelle –Fackenburger Allee 29
23554 Lübeck
Mail: statistik@luebeck.de
Welche Gebühren fallen an?
Für detaillierte Informationen der Kommunalen Statistikstelle können Entgelte für Sonderauswertungen anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten. Eine Übersicht der Entgelte ist der aktuellen Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck zu entnehmen.