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Presse und Bekanntmachungen

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Pressemitteilungen


25.04.2024: Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt trifft sich

Kreis Segeberg. Das Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg trifft sich am Mittwoch, 15. Mai, zu seiner nächsten Sitzung. Beginn ist um 18 Uhr im Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg, Beckersbergstraße 34. Mitmachen können alle, die im Kreis wohnen oder bei einer Institution im Kreisgebiet arbeiten, die im Bereich Migration tätig ist. Die Sitzung findet in Kooperation mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Auf der Tagesordnung steht dieses Mal das Thema "Ehrenamt/Aktivitäten in Henstedt-Ulzburg".

"Viele Menschen, die zugewandert sind, interessieren sich dafür, wie sie sich ehrenamtlich engagieren können, warum das Ehrenamt in Deutschland so eine große Bedeutung hat und welche sonstigen Möglichkeiten zur sinnstiftenden, gesellschaftlichen Teilhabe existieren", sagt Migrationsbeauftragte Wiebke Wilken vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises.

Wer nicht persönlich zum Forum kommen kann hat die Möglichkeit, per Videokonferenz an der Sitzung teilzunehmen. Nach Anmeldung per E-Mail werden die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

Für eine bessere Planung bitten die Organisator*innen um Anmeldung per E-Mail an Teilhabe17.00@segeberg.de.

Zum Forum:

Im März 2018 hat der Segeberger Kreistag über die Richtlinien des Forums für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt entschieden. Nach vielen Monaten der Vorbereitung nahm dieses dann Mitte April 2018 nach seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit auf. Das Forum löste den bis dahin existierenden „Runder Tisch Segeberg“ ab.

Schwerpunktmäßig hat sich der Vorstand für seine Mitglieder in den vergangenen Monaten mit der Neuausrichtung der Forumsarbeit, der politischen Teilhabe und der Öffentlichkeitsarbeit befasst.

24.04.2024: Inklusives "Picknick am See" für alle

Die "Inklusive Lange Tafel" findet am 5. Mai 2024 wieder als Picknick am Großen Segeberger See statt. Die Veranstaltung ist ein Beitrag zur Förderung der Inklusion im Kreis Segeberg und wird am europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ausgerichtet.

Kooperationspartner dieses Events sind unter anderem die Segeberger Wohn- und Werkstätten, der Kreis Segeberg und viele mehr.

Angeboten werden:

  • Live-Musik,
  • Spielmobil,
  • Inklusives Stand-Up-Paddling auf dem See,
  • die Vorstellung des Alters-Simulationsanzuges,
  • eine Rollstuhl-Rally,
  • inklusive Restaurationsangebote,
  • Sitzgruppen zum Verweilen am See und für Gespräche und
  • Jim´s Bar.

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24.04.2024: Kreis-Ärztinnen plaudern in Podcast über ihre Arbeit

Kreis Segeberg. Dr. Sylvia Hakimpour-Zern, Leiterin des Fachdienstes Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung, ist zusammen mit ihrer ärztlichen Kollegin Dr. Victoria Witt bei einem Podcast des Ärzteblattes Schleswig-Holstein zum Thema "Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Kreis Segeberg" zu Gast gewesen. Das Interview führte Dirk Schnack, Redakteur beim Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt.

"Der Podcast soll Lust machen auf die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst – und das nicht nur bezüglich der medizinischen Berufsgruppen, sondern auch in den Bereichen der Gesundheitswissenschaft, der Sozialpädagogik, der Gesundheitsaufseher*innen sowie der Verwaltung und Politik", sagt Hakimpour-Zern. Im Podcast werde Laien verständlich erklärt, was die Aufgaben des ÖGD sind. Sie und ihre Kollegin Witt sprechen unter anderem über die Folgen der Corona-Pandemie, die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst sowie über die Selbstbestimmung von Betroffenen und die Notwendigkeit gesundheitsförderlicher Maßnahmen.

Der offizielle Podcast-Titel lautet "Attraktiv, unverzichtbar, aber von vielen ignoriert: der ÖGD". Zu hören ist die Aufzeichnung ab sofort bei den gängigen Streaming-Diensten wie Spotify oder Apple-Podcast. Zudem kann er auf der Internetseite des Ärzteblattes abgerufen werden.

Zum Podcast

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Coronavirus-Archiv

Bekanntmachungen


22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Die Heidelberger Materials Mineralik DE GmbH betreibt einen Kiestagebau in Stocksee. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wurden neben der Einbringung von Fremdböden, auch die Verwertung der anfallenden Torfe zum Zwecke der Rekultivierung auf Flächen des Werk Stocksee westlich der L68, auf den Flurstücken 163, 164, 165 und 168 (in geringen Teilbereichen) der Flur 3, Gemarkung Stocksee beantragt.

Das Kiesabbaugebiet umfasst ca. 10 ha, wobei von dem Änderungsvorhaben nur rund 3 ha betroffen sind.

Erwartet werden auf den beantragten Flächen ca. 30.000 m³ Torfboden. Diese sollen auf einer Fläche von ca. 3 ha (i. W. Flurstück 163) aufgebracht werden. Teilmengen werden zur Bodenverbesserung auf den Flurstücken 164 und 165 verwendet. Der Flächenverbrauch bleibt unverändert, da keine Erweiterung des Vorhabengebiet geplant ist.

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen der landschaftspflegerischen Rekultivierung nach dem Kiesabbau.

Über die beantragte Genehmigung des Änderungsvorhabens ist nach § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zu entscheiden.

Für die Entscheidung zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg.

  • 22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1 LUVPG i. V. m. § 5 Abs. 2 UVPG: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung.

  • Datum: 15.04.2024

    15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

11.03.2024: Haushaltssatzung 2024

  • Datum: 11.03.2024

    Haushaltssatzung 2024

    Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 07. Dezember 2023 folgende Haushaushaltssatzung erlassen. Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit §79 Abs. 3 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen.

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Bekanntmachungen vor 2021


Bekanntmachungen, die vor dem 01.01.2021 veröffentlicht wurden, finden Sie in unserem Archiv.

Ältere Ausschreibungen und Vergaben werden an dieser Stelle nicht aufgehoben.

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