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20.12.2021: 159 Neuinfektionen und Omikron-Verdachtsfälle


Kreis Segeberg. Kreisweit hat es seit Freitagnachmittag insgesamt 159 per PCR-Test nachgewiesene Corona-Neuinfektionen gegeben (Stand 20.12.2021, 14 Uhr). 18 Personen davon sind Kontaktpersonen.

Die Gesamtzahl aller bisher nachgewiesenen Infizierten im Kreis beträgt jetzt 11.280. Wieder als genesen gelten 10.218 Menschen. Aktuell sind 872 Personen mit Corona infiziert.

In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 690 Personen, wieder aus dieser entlassen sind 22.128.

20 Personen werden in einer Klinik versorgt, eine davon intensivmedizinisch.

Die Gesamtzahl der statistisch erfassten Verstorbenen an oder mit COVID-19 beträgt 190.

Omikron-Verdachtsfälle

Es gibt zurzeit Omikron-Verdachtsfälle in mehreren Kitas und Schulen:

  • Kaltenkirchen (Kita Tausendfüßler in einem abgegrenzten Bereich),
  • Norderstedt (Coppernicus-Gymnasium in drei Klassen, Gymnasium Harksheide drei Klassen plus ein Gemeinschaftskurs und Kita Schatzinsel in drei Gruppen) sowie
  • Ellerau (Kita Lilliput in einer Gruppe).

Grundsätzlich gehen alle Kontaktpersonen (unabhängig vom Impfstatus) in 14-tägige Quarantäne. Auch werden ganze Gruppen abgesondert.

Alle Eltern sind entsprechend informiert.

Für Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, gilt:

Die Quarantäne beträgt 14 Tage – gerechnet wird ab dem ersten Tag nach dem letzten Tag einer möglichen Übertragung. Die Dauer der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt festgelegt.

Da es sich wahrscheinlich um die Omikron-Variante (Verdachtsfall!) handelt, kann die Quarantäne nicht verkürzt werden. Die Quarantäne endet folglich nicht automatisch, sondern erst nach Aufhebung durch das zuständige Gesundheitsamt. In der Regel erhalten die Eltern hierzu einen Anruf.

Alle anderen Mitglieder des Haushaltes müssen nicht in Quarantäne, sollten aber auf alle nicht notwendigen Kontakte verzichten. Sollte ein Kind Symptome entwickeln, müssen alle nicht geimpften und geimpften Haushaltsmitglieder zu Hause bleiben.

Während der Quarantäne sind die Eltern (und Kinder) verpflichtet, den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. Dazu zählt, dass Personen unter Quarantäne ihr Zuhause nicht verlassen und keinen Besuch empfangen dürfen.

Auch wenn das betroffene Kind keine Symptome zeigt, sind die Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt einzuhalten. Die Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme, um eine weitere Verbreitung des Virus in der Bevölkerung zu vermeiden.

Hintergrundinfo: Enge Kontaktpersonen sind Personen, die engen Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Person hatten. Bei engen Kontaktpersonen handelt es sich um Personen, die sich möglicherweise angesteckt haben. Aus diesem Grund werden enge Kontaktpersonen von der Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt.


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

20.12.2021