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30.11.2021: Fahrerlaubnisbehörde mittwochs telefonisch nicht erreichbar


Kreis Segeberg. Viele Segeberger*innen haben in den vergangenen Wochen im Rahmen des Pflichtumtausches bereits einen EU-Kartenführerschein beantragt, weil am 19. Januar 2022 die erste Umtauschfrist der alten Papierdokumente (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958) endet. Um die Antragsflut bewältigen zu können, ist die Fahrerlaubnisbehörde künftig mittwochs nicht mehr telefonisch erreichbar.

Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und gleichzeitig zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören, können auf folgenden Wegen einen Umtauschantrag anfordern:

  • Kontaktformular auf der Homepage des Kreises Segeberg: www.segeberg.de
  • E-Mail: kfs@segeberg.de
  • Telefon: +49 4551 951 8770 (außer mittwochs)
  • Postanschrift: Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
30.11.2021