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Kunst- und Kulturförderung: Antragsformular

Für die Kunst- und Kulturförderung sind die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg, in Kraft seit 01.01.2017, maßgeblich. Weiterhin gelten dazu seit 01.01.2018 ergänzende Grundsätze, welche aktuell für die Jahre 2023 und 2024 gelten.

Jährlich wurden seit 2018 20.000 EUR für die konsumtive Kulturförderung bereitgestellt, seit dem Jahr 2022 sind es 50.000 EUR. Auch investive Maßnahmen von kreisangehörigen Kommunen können finanziell gefördert werden. Dieses gilt auch für Projekte anderer Träger, sofern ihnen Mittel im Rahmen des Programmes "Denkmalschutzsonderprogramm der BKM" bewilligt wurden. Die Mittelbereitstellung im investiven Bereich erfolgt nur im Einzelfall nach Antragsprüfung sowie Haushaltslage für das Folgejahr.

Bitte schicken Sie das folgende Formular an folgende Adresse:

Kreis Segeberg

Kita, Jugend, Schule, Kultur

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

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  • Datum: 20.07.2023

    Kunst- und Kulturförderung im Kreis Segeberg (Antragsformular)

    Mit diesem Formular können Sie Fördermittel beantragen.