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27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis