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11.06.2021: Bekämpfung der invasiven Nadelkrautbestände


Im Rahmen der landesweiten Bekämpfung der invasiven Nadelkrautbestände beabsichtigt der Kreis Segeberg, untere Naturschutzbehörde, die Verfüllung eines Stillgewässers mit einem Vorkommen des Nadelkrautes (Crassula helmsii) in der Gemeinde und Gemarkung Oersdorf, Flur 8, Flurstück 25/1. Ein Ersatzgewässer wird in direkter Nähe hergestellt.

Die allgemeine Vorprüfung wurde nach § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass dauerhafte erhebliche nachteilige und nicht ausgleichbare Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß Anlage 2 UVPG nicht zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG ist daher aus Umweltgesichtspunkten nicht erforderlich. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.