Wasser, Boden und Abfall
Letzte Meldung
18.01.2023: Altreifen sind Abfall: Merkblatt zur rechtlichen Lage
Kreis Segeberg. Vermehrt hat die untere Abfallentsorgungsbehörde in der Vergangenheit illegal in der Natur entsorgte Altreifen vorgefunden. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Abfallbeseitigung und ein Problem, das alle betrifft. Denn: Einzelne sparen sich die Entsorgung auf Kosten der Allgemeinheit. Für sämtliche Kosten, die mit dem Ermittlungs- und Entsorgungsaufwand verbunden sind, müssen aber alle Steuerzahler*innen aufkommen. Mit dem Titel "Voll abgefahren! – Über den Umgang mit Altreifen" hat die Behörde nun ein Merkblatt zum Thema herausgegeben.
Wenn Kfz-Reifen zu alt, beschädigt und porös sind, Risse oder Brüche haben oder die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschreiten, sind diese nach fachlicher Auffassung nicht mehr verwendbar. Es handelt sich um Altreifen. Altreifen wiederum sind Abfall und werden in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auch als solcher gelistet.
Die untere Abfallentsorgungsbehörde erklärt, wie der richtige Umgang mit Altreifen aussieht: "Wer Altreifen erzeugt oder besitzt, ist zu einer fachgerechten Entsorgung dieses Abfalls verpflichtet. Es besteht dabei kein Unterschied, ob jemand eine gewerbliche Kfz-Werkstatt betreibt oder privat an seinem Kfz schraubt. Auch wer Altreifen lediglich lagert oder sich eine Felge beschafft, auf der sich noch ein Altreifen befindet, ist betroffen."
Eine fachgerechte Entsorgung von Altreifen kostet Geld. "Jedoch haben Sie damit die Gewissheit, dass Ihre Altreifen nicht illegal entsorgt werden und Sie die Kreislaufwirtschaft und damit den Umweltschutz fördern", heißt es in dem Merkblatt. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass Altreifen Dritten nicht als "Zu verschenken" angeboten werden dürfen, auch nicht in einschlägigen Portalen im Internet. Ebenso dürfen Abfälle demnach nicht unseriösen Sammler*innen überlassen werden, da diese die Zuführung zur fachgerechten Entsorgung nicht mit einem Nachweis belegen können.
Es gibt gewerbliche Entsorgungsfachbetriebe sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die eine fachgerechte Verwertung gewährleisten. Dazu gehören in der Stadt Norderstedt das Betriebsamt der Stadt Norderstedt sowie für das restliche Kreisgebiet der Wege-Zweck-Verband (WZV). Übernimmt eine Kfz-Werkstatt die angefallenen Altreifen, ist diese Werkstatt auch für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich.
Im Merkblatt gibt es auch Informationen zu korrekten Entsorgungsnachweisen. Für Altreifen kommen Belege infrage, die mindestens Angaben zur Altreifenmenge und den Personen- oder Betriebsdaten, wer die Abfälle übernimmt, enthalten. Dies können unter anderem Werkstatt-Rechnungen, Lieferscheine oder Rechnungen von Beförderern und Entsorgern der Altreifen sein.
Die untere Abfallentsorgungsbehörde warnt: "Privatpersonen und Gewerbebetriebe, die eine kostenlose oder unverhältnismäßig günstige Entsorgung von Altreifen anbieten und keine Entsorgungsnachweise ausstellen, übernehmen keine Gewähr für die fachgerechte Entsorgung. Solchen Angeboten ist nicht zu vertrauen. Händler*innen, die Altreifen ohne Entsorgungsnachweis annehmen, um sie in Entwicklungsländer zu exportieren, sind unseriös. Dieser Weg ist eine grenzüberschreitende Abfallverbringung und stellt nur eine Verwertung dar, wenn das behördliche Verfahren dazu eingehalten wird."
Wer den Verdacht hat, dass Altreifen nicht fachgerecht entsorgt werden oder ein unseriöses Angebot zur Entsorgung erhält, sollte die Kreisverwaltung per E-Mail informieren.
Wer eine illegale Entsorgung von Altreifen beobachtet oder Kenntnis davon hat, sollte die Polizei verständigen.
- PDF-Datei: (124 kB)
12.01.2023: Naturnahe Umgestaltung der Rothenmühlenau
Bekanntmachung gemäß Paragraph 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Naturnahe Umgestaltung der Rothenmühlenau auf einer Strecke von rund 2,1 km Länge.
Der Gewässerpflegeverband Osterau beabsichtigt, in der Gemeinde Heidmühlen die Rothenmühlenau naturnah umzugestalten. Der Abschnitt umfasst eine Strecke von rund 2 Kilometern (von Station 2+757 bis 4+859 Wasserkörper br_01_a). Detailliertere Informationen finden Sie unter anderem im hier einsehbaren digitalen Anlagenverzeichnis des Verbandes.
Die vorgesehenen Maßnahmen im und am Gewässer stellen nach § 67 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einen Gewässerausbau dar, über den gemäß § 68 Abs. 2 WHG in einem Plangenehmigungsverfahren entschieden wird.
Eine solche Zulassung kann nur erteilt werden, wenn die in § 68 Abs. 3 WHG benannten Voraussetzungen und die in § 6 WHG benannten allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung beachtet werden sowie die in § 67 Abs. 1 WHG benannten besonderen Grundsätze für Gewässerausbauten eingehalten werden.
Für die Entscheidungen zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 6 bis 14 a UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
Für den beantragten naturnahen Ausbau der Rothenmühlenau ist aufgrund Nr. 13.18.2 der Anlage 1 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls notwendig. Die Vorprüfung wird nach § 7 Abs. 2 UVPG als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt.
In der ersten Stufe wurde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Nr. 2.3 der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen.
Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht.
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG) bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg, Rosenstraße 28a, 23795 Bad Segeberg, zugänglich gemacht werden.
Bad Segeberg, den 12.01.2023
Kreis Segeberg
Der Landrat
Untere Wasserbehörde
09.01.2023: Neversdorfer See: Grünes Wasser unbedenklich für Natur
Kreis Segeberg. Die Eigentümer*innengemeinschaft Neversdorfer See ist zusammen mit der Naturschutzstiftung für Auen und Seen sowie dem Gewässerpflegeverband Mözener Au seit Längerem bestrebt, die Wasserqualität des Neversdorfer Sees zu verbessern. In der Vergangenheit wurden Studien mit dem Ziel beauftragt, die Nährstoffquellen ausfindig zu machen. In diesem Zusammenhang sollen in den kommenden Tagen bei trockenem Wetter mit Hilfe eines naturverträglichen fluoreszierenden Markierungsstoffes (Natriumsalz) die Strömungsverhältnisse im Zulauf der Groß Niendorfer Au in den Neversdorfer See sichtbar gemacht werden.
Wie die untere Wasserbehörde mitteilt, soll dies zu einem besseren Verständnis der Nährstoffverteilung aus der Groß Niendorfer Au in den Neversdorfer See beitragen. Der hellgrüne Farbstoff, der dann im Zulauf des Neversdorfer See oder in der Leezener Au sichtbar ist, wird sich in wenigen Tagen durch die UV-Strahlung wieder zersetzen.
Trotz der erwarteten starken Einfärbung ist der Farbstoff für die Natur unbedenklich. Es handelt sich um ein anerkanntes Mittel, um beispielsweise Undichtigkeiten in Rohrleitungen beziehungsweise den Verlauf von Wasser im Untergrund oder Oberflächengewässer sichtbar zu machen.
Abfall und Recycling
Die Mitarbeitenden der Abfallbehörde überwachen die Entsorgungswege der Abfälle. Hier werden die Abfall-Nachweise geprüft und dazugehörige Erzeugernummern vergeben. Sie sorgen für eine umweltgerechte Entsorgung der Abfälle von gewerblichen Betrieben, Gebäude- Abbrüchen und wilden Müllablagerungen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von baurechtlich genehmigten Abfallbehandlungsanlagen und Verfüllflächen.
STOP: Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Pflanzliche Abfälle sind ein wertvoller Rohstoff, den wir auf dem Weg zur Klimaneutralität dringend benötigen, zum Beispiel für die klimaneutrale Wärmeversorgung, als Grundstoff für die treibhausgasfreie Industrie oder als umweltfreundliches Düngemittel.
Das Beseitigen von Abfällen durch Verbrennen passt nicht mehr in unsere Zeit. Wer pflanzliche Abfälle verbrennt, sorgt nicht nur für Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft, sondern verschwendet wertvolle Ressourcen und trägt durch schädliche Emissionen zum Klimawandel bei. Pflanzliche Abfälle können nachhaltig und ressourcenschonend entweder über die Biotonne oder bei einer Annahmestelle für Gartenabfälle beziehungsweise einer Kompostierungsanlage entsorgt werden. Alternativ ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück möglich.
Mit der Neufassung der Landesverordnung für pflanzliche Abfälle, die am 11.05.2021 in Kraft getreten ist, soll den Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes Rechnung getragen werden.
Ein Merkblatt über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle finden Sie hier:
Bei weiteren Fragen hinsichtlich der Verordnung können Sie sich an die Untere Abfallbehörde des Kreises Segeberg wenden.
E-Mail: abfallbehoerde@segeberg.de
"Asphalt, Bauschutt, Boden/Erde, Sand, Steine zu verschenken" - Über den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen
Seien Sie vorsichtig!
Tausch- und Kaufportale im Internet erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit. Alte und gebrauchte Sachen werden so vermeintlich nicht zu Abfall, sondern wechseln den Besitz und werden weiterverwendet. Dies schont Ressourcen, ist daher im Sinne der Kreislaufwirtschaft und hilft dem Klima- und Umweltschutz. Wenn Sachen dabei verschenkt werden, hat dies auch einen sozialen Aspekt, der den kleinen Geldbeutel schont.
Die Kreisverwaltung stellt vermehrt fest, dass dieses Konzept (alte Sachen zu verschenken) genutzt wird, um sich kostengünstig die fachgerechte Entsorgung von Abfällen zu sparen. So werden von Privatleuten und Firmen nicht aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle und Böden ohne Eignungsnachweis zur Anlieferung oder Selbstabholung angeboten.
Wer die Sachherrschaft (Besitz) über solche Abfälle übernimmt, auch in Unkenntnis, ist dafür verantwortlich. Wenn sich herausstellt, dass Verunreinigungen durch erhöhte Schadstoffgehalte oder Störstoffe vorliegen, können sehr hohe Entsorgungskosten und auch weitere Kosten für Rechtsstreitigkeiten auf Sie zukommen. Ein zum Beispiel mit belastetem Oberboden hergestellter Hausgarten ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Dies ist vermeidbar und an falscher Stelle gespart. Daher achten Sie darauf, was Sie für Material annehmen beziehungsweise sich heranholen.
Tipps bei Abholung
- Machen Sie sich selbst einen Eindruck vom Material. Vertrauen Sie grundsätzlich nicht auf Angaben, die Sie auf Tausch- und Kaufportalen in Rubriken wie "Zu verschenken" finden. Qualitativ hochwertige und schadstofffreie Oberböden, Böden und Recyclingbaustoffe kosten Geld!
- Seriöse Anbieter blocken Fragen zur Herkunft und Beschaffenheit des Materials nicht ab.
Tipps bei Anlieferung
- Klären Sie vor Lieferungen, wer Lieferant ist! Seien Sie bei Lieferungen dabei.
- Seriöse Lieferanten stellen Ihnen Lieferscheine aus, welche Menge, Art und Beschaffenheit des Materials belegen.
- Fragen Sie bei Oberböden/Böden und Recyclingbaustoffen nach Analysen/Eignungsnachweisen. Fachbetriebe wissen, was erforderlich ist und müssen diese Nachweise auf Nachfrage liefern.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen Abfall angeboten wird, kontaktieren Sie die Kreisverwaltung.
Wobei handelt es sich um Abfall?
Nicht aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle ohne Eignungsnachweise
Ausbauasphalt, Bauschutt (Beton-, Kalksandstein- und Ziegelbruch aller Art und Mauerwerkstücke daraus) und ähnliches sind nicht aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau. Diese dürfen zum Beispiel zum Verfüllen und für den Bau und die Instandhaltung wassergebundener Wegedecken nicht verwendet werden.
Oberboden (Organische Oberschicht der Erde), vermischt mit Störstoffen
Oberboden (sogenannter "Mutterboden"), der Störstoffe aus Bau- und Abbruchabfällen enthält, ist auch Abfall. Der Oberboden muss aufbereitet oder entsorgt werden. Hierbei handelt es sich zumeist um Abfallgemische aus einem abgeräumten Baufeld, nach Gebäude- oder Straßenabbrüchen.
Boden (mineralische Anteile der Erde), vermischt mit Störstoffen
Boden, wie Sand, Lehm/Schluff, Ton, der Störstoffe aus Bau- und Abbruchabfällen enthält, ist auch Abfall. Der Boden muss aufbereitet oder entsorgt werden. Hierbei handelt es sich oft um Abfallgemische aus Tiefbauarbeiten von Großbaustellen.
Mit gefährlichen Abfällen belastete Oberböden/Böden aus Havarien/Schadensfällen
Die Störstoffbelastungen können hier diffus sein und sind von Laien nur an ungewöhnlichen Verfärbungen oder am Geruch des Oberbodens/Bodens selbst erkennbar.
Was kann bedenkenlos verwendet werden?
Naturstein (zum Beispiel aus einem "Feldrand-Steinlager")
Schotter, Geröll, Findlinge, die zum Beispiel beim Bewirtschaften von Ackerflächen ausgesammelt werden oder aus dem Kiesabbau stammen, sind natürliches Material.
Recyclingbaustoffe mit Eignungsnachweisen
Recyclingbaustoffe sind aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle, die entsprechende Behandlungen (Brechen, Sieben, Klassieren nach Korngröße) durchlaufen haben, und zu denen chemische Analysen auf deren Eignung hin, für den entsprechenden Verwendungszweck, vorliegen.
Störstofffreie Oberböden/Böden, bekannten Ursprungs beziehungsweise mit Analyse
Natürlicher Oberboden/Boden aus nachweislich bisher unbebauten Flächen oder von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die aufgrund vorliegender Analysen unbedenklich sind. Ebenso behandelter Oberboden/Boden aus Erdenwerken oder Behandlungsanlagen, deren Eignung für die eingesetzten Zwecke anhand vorliegender Analysen belegt ist.
Erdengemische und Komposte, störstofffrei, mit vorhandener Analyse
Erdengemische aus Erdenwerken, Behandlungsanlagen oder Kompostanlagen, deren Eignung für die eingesetzten Zwecke anhand vorliegender Analysen belegt ist.
Altreifen sind Abfall und müssen fachgerecht entsorgt werden!
Die Kreisverwaltung Segeberg stellt vermehrt unzulässige Abfallbeseitigungen durch illegal in der Natur entsorgte Altreifen fest. Das Problem betrifft alle!
Einzelne sparen sich die Entsorgung auf Kosten der Allgemeinheit. Denn: Für sämtliche Kosten, die mit dem Ermittlungs- und Entsorgungsaufwand verbunden sind, müssen alle Steuerzahlenden aufkommen.
Helfen Sie mit, dass Altreifen nicht illegal entsorgt werden!
Kontaktieren Sie die Kreisverwaltung Segeberg, wenn Sie den Verdacht haben,
- dass Ihre Altreifen nicht fachgerecht entsorgt werden oder
- Ihnen ein unseriöses Angebot zur Entsorgung von Altreifen gemacht wird.
Rufen Sie bitte die nächste Polizeidienststelle an, wenn Sie eine illegale Entsorgung von Altreifen beobachten oder Kenntnis davon erlangen!
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 19,4 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 124 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 193 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 84 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 55 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 157 kB)
Infos und Kontakte zum Wege-Zweckverband und Betriebsamt Norderstedt
Der Wege-Zweckverband und Abfallkalender
Der Wege-Zweckverband WZV ist ein kommunaler Dienstleister für 94 Städte und Gemeinden des Kreises.
Das Unternehmen ist mit rund 50 Müllsammel- und Containerfahrzeugen im Kreisgebiet unterwegs. Die Mitarbeiter*innen entleeren regelmäßig Restabfall-, Bio- und Papierbehälter von Wohngrundstücken. Die Behälter werden den Kunden*innen vom WZV gestellt.
Verpackungen mit dem Grünen Punkt sammelt im Auftrag der Dualen Systeme die Firma Remondis, Standort Lübeck.
Betriebsamt Norderstedt
Bürger*innen aus Norderstedt melden sich bitte beim Betriebsamt Norderstedt.
- Restabfall
- Container und Big Bags
- Sperrmüll
- Abfallkalender
-
Info und Service
Die Mitarbeitenden der Abfallbehörde überwachen die Entsorgungswege der Abfälle. Hier werden die Abfall-Nachweise geprüft und dazugehörige Erzeugernummern vergeben. Sie sorgen für eine umweltgerechte Entsorgung der Abfälle von gewerblichen Betrieben, Gebäude- Abbrüchen und wilden Müllablagerungen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von baurechtlich genehmigten Abfallbehandlungsanlagen und Verfüllflächen.
Bürger*innen-Service
- Abfallerzeugernummer beantragen (mit Onlineantrag)
- Beseitigung von (baulichen) Anlagen
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 19,4 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 124 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 193 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 84 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 55 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 157 kB)
Abwasser
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen. Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen .
Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.
Informationen über die Dichtheitsprüfung
Sie wollen Ihr Niederschlagswasser versickern? Das müssen Sie tun!
Hinweis zur Nutzung: Wenn Sie innerhalb des Dokuments auf die gelben Kästen "Anzeige" oder "Erlaubnis" klicken, werden Sie zu den jeweilig entsprechenden Formularen weitergeleitet.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 50 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 283 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 281 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 291 kB)
Ansprechpartner*innen
- PDF-Datei: (127 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Ämter Kisdorf und Leezen; Stadt Bad Segeberg; Gemeinde Henstedt-Ulzburg und Wahlstedt
Ämter Bornhöved und Trave- Land; Stadt Kaltenkirchen
Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen-Land, Gemeinde Ellerau, Stadt Bad Bramstedt
Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt
Abwasserabgabe
-
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen. Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen.
Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.
Bürger*innen-Service
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
alle 8 Dienstleistungen anzeigen
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 127 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 2,9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 600 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 64 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 53 kB)
Ansprechpartner*innen
- PDF-Datei: (127 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Ämter Kisdorf und Leezen; Stadt Bad Segeberg; Gemeinde Henstedt-Ulzburg und Wahlstedt
Ämter Bornhöved und Trave- Land; Stadt Kaltenkirchen
Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen-Land, Gemeinde Ellerau, Stadt Bad Bramstedt
Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt
Abwasserabgabe
Boden
Die Mitarbeiter*innen der unteren Bodenschutzbehörde erfassen und bewerten altlastverdächtige Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und führen diese Flächen in einem Boden- und Altlasteninformationssystem ("Altlastenkataster"). Auf Antrag erteilen sie Antragstellern mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse Auskünfte aus diesem Kataster.
Zu den weiteren Aufgaben gehören der vorsorgende Bodenschutz, dessen Beachtung insbesondere durch das Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren sichergestellt wird und die Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden.
Die Mitarbeiter*innen begleiten
- Untersuchungen von Verdachtsflächen,
- die Eingrenzung von Schadensfällen und
- die Sanierungen von Boden- und Grundwasserschäden.
Sie beraten Grundstückseigentümer*innen beim Umgang mit Altlasten.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 578 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 74 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 84 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 75 kB)
Ansprechpartner*innen
Altlastenauskünfte, Beratung von Grundstückseigentümern im Umgang mit Altlasten
Stadt Norderstedt
Ämter Bornhöved, Kisdorf, Boostedt-Rickling (ohne Boostedt) und Trave-Land; Städte Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Gemeinde Wahlstedt
Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Kaltenkirchen-Land und Leezen; Stadt Kaltenkirchen und Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau
Überwachen des Auf- und Einbringens von Materialien auf oder in den Boden, Überwachung von Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen
-
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen der unteren Bodenschutzbehörde erfassen und bewerten altlastverdächtige Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und führen diese Flächen in einem Boden- und Altlasteninformationssystem ("Altlastenkataster"). Auf Antrag erteilen sie Antragstellern mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse Auskünfte aus diesem Kataster.
Zu den weiteren Aufgaben gehören der vorsorgende Bodenschutz, dessen Beachtung insbesondere durch das Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren sichergestellt wird und die Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden.
Die Mitarbeiter*innen begleiten
- Untersuchungen von Verdachtsflächen,
- die Eingrenzung von Schadensfällen und
- die Sanierungen von Boden- und Grundwasserschäden.
Sie beraten Grundstückseigentümer*innen beim Umgang mit Altlasten.
Bürger*innen-Service
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 578 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 74 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 84 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 75 kB)
Ansprechpartner*innen
Altlastenauskünfte, Beratung von Grundstückseigentümern im Umgang mit Altlasten
Stadt Norderstedt
Ämter Bornhöved, Kisdorf, Boostedt-Rickling (ohne Boostedt) und Trave-Land; Städte Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Gemeinde Wahlstedt
Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Kaltenkirchen-Land und Leezen; Stadt Kaltenkirchen und Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Ellerau
Überwachen des Auf- und Einbringens von Materialien auf oder in den Boden, Überwachung von Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen
Gewässer
Die Mitarbeiter*innen beaufsichtigen Baumaßnahmen im und am Gewässer, betreuen Gewässerpflegeverbände und helfen bei der Planung von Gewässerentwicklungen, Konzepten und Maßnahmen.
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen beaufsichtigen Baumaßnahmen im und am Gewässer, betreuen Gewässerpflegeverbände und helfen bei der Planung von Gewässerentwicklungen, Konzepten und Maßnahmen.
Bürger*innen-Service
- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung
- Hochwasser / Hochwasserschutz
Ansprechpartner*innen
Grundwasser
Die Mitarbeiter*innen beraten Bürger*innen unter anderem beim
- Bau von Brunnen,
- Erdwärmesonden und Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sowie
- geplanten Gewässernutzungen wie Grundwasserentnahmen oder –einleitungen und Erdwärmenutzung.
Sie bearbeiten Anträge zu erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren und sie überwachen die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
Außerdem sind sie zuständig für die Überwachung prüfpflichtiger Anlagen gemäß der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", unter anderem in den Bereichen der Heizöllagerung, Tankanlagen, Abscheideranlagen, Biogasanlagen und sonstigen Anlagen in denen wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kommen.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 194 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 83 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 81 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 596 kB)
Ansprechpartner*innen
Grundwasserabgabe
Erdwärmenutzung
durch Erdwärmekollektoren/ -sonden
durch Brunnenanlagen
Grundwasserentnahmen, Gütesicherung, Wasserschutzgebiete
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Biogasanlagen
Technik
Verwaltung
-
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen beraten Bürger*innen und Betreiber*innen von Anlagen unter anderem beim
- Bau von Brunnen,
- Erdwärmesonden und
- Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sowie
- geplanten Gewässernutzungen wie Grundwasserentnahmen oder -einleitungen und Bauwasserhaltung, sowie Erdwärmenutzung.
Sie bearbeiten Anträge zu erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren und sie überwachen die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
Außerdem sind sie zuständig für die Überwachung prüfpflichtiger Anlagen gemäß der »Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen«, u.a. in den Bereichen der Heizöllagerung, Tankanlagen, Abscheideranlagen, Biogasanlagen und sonstigen Anlagen in denen wassergefährdende Stoffe zum Einsatz kommen.
Bürger*innen-Service
alle 5 Dienstleistungen anzeigen
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 194 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 83 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 81 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 596 kB)
Ansprechpartner*innen
Grundwasserabgabe
Erdwärmenutzung
durch Erdwärmekollektoren/ -sonden
durch Brunnenanlagen
Grundwasserentnahmen, Gütesicherung, Wasserschutzgebiete
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Biogasanlagen
Technik
Verwaltung
Landwirtschaft
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich sind für den Schutz der Gewässer und das Grundwasser durch Einflüsse aus landwirtschaftlichen Betrieben, Pferdehaltung und Biogasanlagen, insbesondere beim Umgang mit Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS), zuständig.
Des Weiteren stehen die Mitarbeiter*innen beratend für bauliche Anliegen rund um den Gewässerschutz und den Betrieb von JGS-Anlagen zur Verfügung.
Wichtige Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 15 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 74 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 81 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 9,7 MB)
Ansprechpartner*innen
Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen; Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt, Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt- Rickling, Bornhöved und Trave- Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt
-
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich sind für den Schutz der Gewässer und das Grundwasser durch Einflüsse aus landwirtschaftlichen Betrieben, Pferdehaltung und Biogasanlagen, insbesondere beim Umgang mit Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS), zuständig.
Des Weiteren stehen die Mitarbeiter*innen beratend für bauliche Anliegen rund um den Gewässerschutz und den Betrieb von JGS-Anlagen zur Verfügung.
Ansprechpartner*innen
Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen; Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt, Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt- Rickling, Bornhöved und Trave- Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt