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Abwasser und Dichtheit

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen.

Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen .

Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.

Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.


Wichtige Informationen und Kontakt

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen


Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation

Amt Leezen; Städte Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt

Ämter Bornhöved,Trave-Land und Boostedt-Rickling; Stadt Bad Bramstedt

Ämter Bad Bramstedt-Land und Auenland Südholstein, Gemeinden Ellerau und Boostedt; Stadt Bad Bramstedt

Ämter Itzstedt und Kisdorf; Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Überwachung Abwasserbehandlungsanlagen

Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Ämter Auenland Südholstein, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg

Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Städte Bad Segeberg und Wahlstedt 

Abwasserabgabe