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Verbraucher*innenbeschwerde: Online-Formular

Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.

Beschwerden über Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet in der Regel bei berechtigten Klagen Ersatz und stellt die Missstände ab.

Uns als Lebensmittelüberwachung sollten Sie insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten. Auch wenn sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben (zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel oder Bäckereien) entdecken, sollten Sie das melden.

Die Verbraucher*innenbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

Angaben zu Ihrer Person (als Beschwerdeführer*in)




Beschwerde über Betrieb/Person/Produkt













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