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Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift

Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.

Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und gleichzeitig zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 gehören, können einen Umtauschantrag anfordern.

Da der Führerschein-Pflichtumtausch gestaffelt durchgeführt wird, müssen erst einmal nur die Fahrerlaubnis-Inhaber*innen den neuen EU-Kartenführerschein beantragen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 gehören.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.

Umtauschantrag anfordern