Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und gleichzeitig zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 gehören, können einen Umtauschantrag anfordern.
Da der Führerschein-Pflichtumtausch gestaffelt durchgeführt wird, müssen erst einmal nur die Fahrerlaubnis-Inhaber*innen den neuen EU-Kartenführerschein beantragen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 gehören.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.