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22.12.2021: Schornsteinfegerwesen: Wieder- und Neubesetzungen


Kreis Segeberg. Durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wurden der Schornsteinfegermeister Hans-Jordt Petersen aus Bebensee mit Wirkung vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2028 für den Kehrbezirk Leezen erneut und Schornsteinfegermeister Sebastian Stehr aus Quickborn mit Wirkung vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2028 für den Kehrbezirk Norderstedt V zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt.

"Die Bürger*innen erhalten für die hoheitlichen Aufgaben kompetente und engagierte Bezirksschornsteinfeger", erläutert Christine Schröder als zuständige Fachdienstleiterin des Kreisordnungsamtes.

Die Schornsteinfegermeister wurden am 20.12.2021 beziehungsweise 21.12.2021 Corona bedingt nicht wie üblich per Handschlag, aber dennoch zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Berufspflichten verpflichtet.

Ihre Kunden erreichen sie wie folgt:

Bezirksschornsteinfeger Hans-Jordt Petersen

Höhenweg 1

23816 Bebensee

Tel.: 04552/9524

Fax: 04552/93906

E-Mail: info@schornsteinfeger-petersen.de

Bezirksschornsteinfeger Sebastian Stehr

Christian-Alberti-Weg 2

25451 Quickborn

Tel.: 04106/6407660

Mobil: 0173/3201767

E-Mail: info@schornsteinfeger-stehr.de

Auch in Zeiten der Pandemie sind die Schornsteinfeger ein Garant für Sicherheit. Die Kehr- und Messarbeiten sind wichtig für Sicherheit und Umweltschutz und können ohne engen Kundenkontakt durchgeführt werden. Die Schornsteinfeger sind aufgerufen, den nötigen Abstand zu den Kund*innen zu wahren.

Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Ordnungs-und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer +49 4551-951 9298.

22.12.2021