Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
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03.02.2025: Neue Bezirksschornsteinfeger in Norderstedt und Bad Bramstedt
Kreis Segeberg. In Norderstedt und Bad Bramstedt sind seit Februar mit Timo Baltzer und Tore Wrage-Six zwei neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Einsatz. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat beide per Handschlag zu ihren neuen Aufgaben verpflichtet.
Timo Baltzer ist seit 2008 Schornsteinfegermeister und hat zum 1. Februar den Bezirk Norderstedt II übernommen. Der Kehrbezirk besteht aus der kompletten Ortschaft Kayhude sowie aus Teilen der Stadt Norderstedt.
Der 43-Jährige ist verheiratet und hat drei Kinder. "Mein ältester Sohn ist elf Jahre alt und möchte in der Zukunft in meine Fußstapfen treten", sagt der Münsterdorfer (Kreis Steinburg). Sein Ziel ist es, später einen eigenständigen Familienbetrieb mit dem Firmennamen "Baltzer & Söhne" zu gründen.
Timo Baltzer ist zu erreichen per Telefon unter 04851-13 30 955 sowie per E-Mail.
Tore Wrage-Six übernimmt den Kehrbezirk Bad Bramstedt II. Dazu gehören die Gemeinden Armstedt, Bimöhlen, Fuhlendorf, Großenaspe und Wiemersdorf sowie Teile der Stadt Bad Bramstedt. "Ab sofort gibt es nun wieder einen festen Ansprechpartner für die hoheitlichen Aufgaben in diesem Bereich", erklärt Rohlfshagen.
Wrage-Six war zuvor für den Kehrbezirk Norderstedt I zuständig, nutzte jetzt nach neun Jahren aber die Möglichkeit, in einen wohnortsnäheren Bezirk zu wechseln. Der Bezirk Norderstedt I wird neu ausgeschrieben. Bis zur Neubesetzung ist dort Markus Pitann vertretungsweise Ansprechpartner.
Tore Wrage-Six ist telefonisch zu erreichen unter 041920-819 795 (bitte unbedingt den Anrufbeantworter nutzen) sowie per E-Mail.
"Als Schornsteinfegermeister bin ich in allen Fragen zu feuerungstechnischen Angelegenheiten, zum Einbau oder Austausch von Feuerstätten und Öfen, bei Baumaßnahmen und bei Fragen rund um das Thema Energieeinsparung der richtige Ansprechpartner", sagt der 47-Jährige. Er ist seit 27 Jahren Schornsteinfeger und seit neun Jahren bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.
Kund*innen dürfen ihre*n Schornsteinfeger*in für die Kehr- und Messarbeiten generell selbst auswählen. Auch die Schornsteinfegermeister*innen dürfen ihrerseits beispielsweise Kehr- und Messarbeiten bezirksunabhängig anbieten. Aber es gibt eine Ausnahme, denn die gesetzlichen Vorschriften halten nach wie vor an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen als unabhängige Sachverständige fest. Innerhalb ihres Bezirkes müssen sie daher weiterhin vor Inbetriebnahme neuer oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben.
Ebenso bleibt die Feuerstättenschau ausschließliche Aufgabe der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen. Ähnlich der Sachverständigen bei einer KFZ-Hauptuntersuchung, müssen sie sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen. Dazu gehört auch der Schadstoffausstoß.
Statt einer Plakette wie beim KFZ erhalten Eigentümer*innen dann für alle Anlagen einen Feuerstättenbescheid, in dem festgesetzt wird, welche Schornsteinfeger*innenarbeiten bis wann durchzuführen sind. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörde. Aber das, so Rohlfshagen, seien bisher immer nur wenige Einzelfälle gewesen.
20.01.2025: Längere Bearbeitungszeiten in der Waffen- und Jagdbehörde
Kreis Segeberg. Das Ende Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" führt aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten in der Waffen- und Jagbehörde. Sie liegt derzeit bei etwa sechs bis acht Wochen.
Das neue Gesetz brachte Änderungen im Waffengesetz sowie im Bundesjagdgesetz mit sich. Seither sind zusätzliche Prüfungen notwendig, die vorher nicht verlangt wurden – etwa bei der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt sowie den Landespolizeidienststellen der jeweiligen Wohnsitze der vergangenen zehn Jahre.
Die Mitarbeiter*innen der Waffen- und Jagbehörde bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf die Antragsteller*innen zurückkommen. Von Sachstandsanfragen bitten sie aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Zeitaufwandes abzusehen.
Die Behörde weist darauf hin, dass bei Anträgen folgende Angaben zwingend erforderlich sind: alle Wohnanschriften der vergangenen zehn Jahre sowie frühere Namen (Änderung Vorname und/oder Nachname).
Für Jagdscheinverlängerungen wird empfohlen, den Service der Hegeringversammlungen zu nutzen. Terminvergaben für Jagdscheinverlängerungen in der Kreisverwaltung erfolgen nicht. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die Mitarbeiter*innen der Waffen- und Jagdbehörde sind telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
11.11.2024: Fachdienst Ordnungswidrigkeiten nicht erreichbar
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Überblick
Neben den örtlichen Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter ist der Kreis Segeberg für spezielle ordnungsrechtliche Aufgaben zuständig.
Gerne informieren wir Sie in allen ordnungsrechtlichen Belangen über die bestehenden Zuständigkeiten.
Aufgaben
- das Jagd- und Waffenwesen,
- die Wohnpflegeaufsicht,
- das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive Bekämpfung von Schwarzarbeit,
- das Schornsteinfegerwesen,
- das Versammlungsrecht,
- die Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und
- die Aufgaben der Bußgeldbehörde außerhalb der Bau- und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wohnpflegeaufsicht
Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.
Meldungen über Heime
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
Berichte
- PDF-Datei: (PDF, 419 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 234 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 80 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 85 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten" nehmen Aufgaben im Jagd- und Waffenwesen wahr, üben die Wohnpflegeaufsicht/Aufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz aus und betreuen das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive der Bekämpfung von Schwarzarbeit und das Schornsteinfegerwesen.
Bürger*innen-Service
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Eine Versammlung anmelden (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln (mit Onlineantrag)
alle 13 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 6.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 136 kB)
Ansprechpartner*innen
Schornsteinfeger*innen
Wir sind zuständig für die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Schornsteinfegerrechts.
Meldungen
Versammlungsbehörde
Als Versammlungsbehörde nehmen wir Anmeldungen für Demonstrationen (nur unter freiem Himmel) entgegen und bestätigen die Durchführung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen.
Versammlung unter freiem Himmel anmelden
Meldungen
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten" nehmen Aufgaben im Jagd- und Waffenwesen wahr, üben die Wohnpflegeaufsicht/Aufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz aus und betreuen das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive der Bekämpfung von Schwarzarbeit und das Schornsteinfegerwesen.
Bürger*innen-Service
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen (mit Onlineantrag)
alle 13 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 6.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 136 kB)
Ansprechpartner*innen
Jagd und Waffen
Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel
- Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
- als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen oder
- Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.
Interessante Links
Bürger*innen-Service
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen (mit Onlineantrag)
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Eine Versammlung anmelden (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)