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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Eine Bescheinigung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Sie, bevor Sie erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit gemäß Paragraph 42, Absatz 1 IfSG aufnehmen wollen. 

Die Bescheinigung über diese Belehrung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ist dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen. 

Die Belehrung dauert ungefähr eine Stunde.

Die Antrittsbelehrungen und verpflichtende Nachbelehrungen alle 2 Jahre sind vom Arbeitgeber durchzuführen.

Das Gesundheitsamt führt nur Erstbelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz durch.

Wie wird die Belehrung durchgeführt?

Die Belehrung können Sie über eine Onlinebelehrung durch ein vom Gesundheitsamt beauftragtes Unternehmen wahrnehmen. Die Onlinebelehrung ist fast jederzeit über das Internet möglich.

Onlinebelehrungen


Die Belehrung können Sie auch in einer Präsenzbelehrung in Bad Segeberg (Kreishaus) oder im Norderstedter Rathaus nach vorheriger Anmeldung zu festen Terminen wahrnehmen.

Präsenzbelehrungen


Die Belehrung können Sie in einer Gruppenbelehrung wahrnehmen.

Gruppenbelehrungen


Für eine Onlinebelehrung und eine Präsenzbelehrung gelten folgende Informationen:

Gruppenbelehrungen

Bei Interesse an Gruppenbelehrungen für Schulen oder andere Organisationen melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 4551-951 9536 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Mail schreiben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein gültiger Personalausweis,
  • bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten,
  • gegebenenfalls Ehrenamtskarte, Feuerwehrdienstausweis oder Bescheinigung der Schule über ein Schulpraktikum,
  • Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Ist eine Gebührenbefreiung möglich?

Von der Gebühr für eine Belehrung sind befreit:

  • Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein (www.ehrenamtskarte.de),
  • Inhaber*innen einer JuLeiCa (Jugendgruppen-Leiter-Card),
  • Inhaber*innen eines Feuerwehrdienstausweises,
  • Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen, die eine Belehrung für ein Schulpraktikum benötigen,
  • Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Eine Gebührenbefreiung für den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Ähnliches wird nicht gewährt. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich, wenn die Kosten von dritter Seite erstattet werden oder auf die Leistung umgelegt werden können (zum Beispiel Kindergartenbeiträge).

Benötigen Sie eine Kopie?

Sofern Sie eine Kopie (Zweitschrift) einer Bescheinigung nach Paragraph 43 IfSG benötigen (eine Belehrung ist in so einem Fall bereits in der Vergangenheit über das Gesundheitsamt Segeberg durchgeführt worden), so wenden Sie sich bitte per E-Mail mit vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum an infektionsschutz@segeberg.de oder telefonisch unter +49 4551-951 9536 .


Onlinebelehrung: Bitte beachten Sie folgende Hinweise

Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie kostenpflichtig buchen.

Termin buchen

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

Das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden fünf Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach Paragraph 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de.
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Onlinebelehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Mitbürger*innen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse ifsg@tz-glehn.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.

Wichtiger Hinweis:

Nur mit den entsprechenden und eingereichten Nachweisen erhalten Sie den erforderlichen Gutscheincode per Mail, um über die Anmeldeplattform eine Belehrung kostenfrei buchen zu können.

Was gilt für minderjährige Teilnehmer*innen?

Minderjährige Teilnehmer*innen müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Wichtiger Hinweis:

Nur mit den entsprechenden und eingereichten Nachweisen erhalten Sie den erforderlichen Gutscheincode per Mail, um über die Anmeldeplattform eine Belehrung kostenfrei buchen zu können.

Wie teuer ist eine Onlinebelehrung?

Die Gebühr für eine Onlinebelehrung beträgt 25 Euro.


Präsenzbelehrung: Bitte beachten Sie folgende Hinweise

Wie melden Sie sich an?

Belehrungen finden in Bad Segeberg im LevoPark im Jaguarring 16 im Büro 2.01 im zweiten Stock) und in Norderstedt (Rathausallee 50 in 22846 Norderstedt) nach vorheriger Anmeldung zu festen Terminen statt.

Online-Anmeldung


Schulpraktikanten, Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, und größere Gruppen melden sich bitte unter einer der angegebenen Telefonnummern oder per E-Mail an.

  • Telefonisch Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Telefon:  +49 4551-951 9536 oder über die Vermittlung +49 4551-951 0
E-Mail: infektionsschutz@segeberg.de

Sollte der Belehrungstermin von Ihnen nicht wahrgenommen werden können, melden Sie sich bitte rechtzeitig unter der aufgeführten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ab.

Was sollten Sie beachten?

Wenn Sie Ihren Termin

  • in Bad Segeberg wahrnehmen, melden Sie sich bitte im LevoPark im Jaguarring 16 im Büro 2.01 im zweiten Stock an.
  • in Norderstedt im Rathaus (Rathausallee 50 in 22846 Norderstedt) wahrnehmen, fragen Sie bitte bei der Information am Eingang im Erdgeschoss nach dem Sitzungssaal, in dem die Belehrung stattfindet.

Nach dem Belehrungstermin ist der Belehrungsnachweis dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit auszuhändigen.


Für einen Besuch in der Kreisverwaltung in Bad Segeberg gilt: Die im Hause geltenden Hygieneschutzmaßnahmen sind zu beachten. Es wird empfohlen, eine Maske zu tragen.


Vom Gesundheitsamt des Kreises Segeberg werden Belehrungen ausschließlich nur für Personen angeboten, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreisgebiet haben.

Personen unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person eine Einverständniserklärung mitbringen.

Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Belehrung erforderlich. Eventuell ist ein Übersetzer erforderlich.

Bei Fragen und Problemen informieren Sie sich bitte unter der Telefonnummer +49 4551-951 9536.

Schulpraktikanten und Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, melden sich bitte telefonisch an. Belehrungen für Schulpraktika der allgemeinbildenden Schulen und für ehrenamtlich tätige Personen sind gebührenfrei.

Ein Praktikumsnachweis der Schule beziehungsweise eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit der beschäftigenden Institution oder die Ehrenamtskarte sind zur Belehrung mitzubringen und vorzulegen.

Wie teuer ist eine Präsenzbelehrung?

Die Gebühr für die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung beträgt, entsprechend der Landesgebührenordnung, für Norderstedt 32,50 Euro und für Termine in Bad Segeberg 29,50 Euro.

In Bad Segeberg haben Sie die Möglichkeit bar, per EC-Karte oder per Überweisung zu zahlen.

Eine Bar- oder EC-Zahlung ist in Norderstedt nicht möglich. Sie erhalten nach der Belehrung einen Gebührenbescheid und überweisen den Betrag auf eines der aufgeführten Kreiskonten.

Bei einer Bar- oder EC-Zahlung (nur in Bad Segeberg möglich) erhalten Sie die Bescheinigung sofort nach der Belehrung.

Bei der Nutzung einer Überweisung erhalten Sie die Bescheinigung per Post, sobald der Betrag auf ein Kreiskonto eingegangen ist.

Erscheinen Sie bitte spätestens 20 Minuten vor Beginn der Belehrung. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren gültigen Personalausweis mit.