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Klimaschutz und Energie


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29.02.2024: Ladesäulen und Wallboxen: Anträge ab 1. April möglich

Kreis Segeberg. Die Kreispolitik hat im vergangenen Herbst für eine Fortführung des "Förderprogramms für Ladeinfrastruktur" für die Jahre 2024 bis 2026 gestimmt. Neue Anträge können ab Montag, 1. April, gestellt werden.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur; seit 2017 stehen jährlich jeweils 300.000 Euro für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereit. Ein Zuschuss kann für die Ladestation daheim, aber auch für die öffentliche Ladeinfrastruktur beantragt werden. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gibt es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule und maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Der Zuschuss für private Wallboxen beträgt bis zu 1.000 Euro.

Von 2017 bis Ende 2023 sind bei Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum bereits über 1.000 Anträge eingegangen. Ab dem 1. April ist das Antragsfenster nun wieder geöffnet. "Das Interesse ist groß und die Nachfrage schon jetzt erheblich", sagt Birnbaum, der Interessierte seit Januar täglich auf April vertrösten muss.

Alles Wichtige auf einen Blick zusammengefasst:

Der Kreis fördert die Errichtung privater Ladeinfrastruktur mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Anschluss. Förderfähige Kosten sind Anschaffung der Wallbox, Installation und Anmeldung durch den Elektriker inklusive erforderlicher Anpassungen am Zähleranschlusskasten sowie Erdarbeiten.

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:

  • die Verwendung von Ökostrom: Das heißt der Strom, den Sie von Ihrem Energieversorger beziehen, muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Die verwendete Wallbox/Ladestation muss mit mindestens 11 Kilowatt betrieben werden und einen Typ2-Anschluss haben.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, also erst den Förderbescheid abwarten und dann beauftragen beziehungsweise kaufen.
  • Der Installationsort befindet sich im Kreis Segeberg.

Bei gewerblichen Antragsteller*innen ist zusätzlich eine Erklärung zur De-minimis-Regelung erforderlich (kann nachgereicht werden; den Vordruck erhalten Sie dann zusammen mit der Eingangsbestätigung).

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail (nicht per Post) an klimaschutz@segeberg.de.

Ein spezielles Antragsformular gibt es nicht.

Nennen Sie bitte:

  • Ihre vollständige Adresse und
  • den Installationsort (falls abweichend).

Wenn schon bekannt/vorhanden:

  • Angaben zur geplanten Wallbox (beziehungsweise Erklärung zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen),
  • Angebot oder Kostenschätzung,
  • Angaben zum Ökostromtarif (beziehungsweise Wechselabsicht, falls noch nicht vorhanden).

Ein Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge ist der Zeitstempel der E-Mail ausschlaggebend, mit der die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Für eine Bewilligung müssen zum Bearbeitungszeitpunkt ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Fördertopf).

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine Eingangsbestätigung mit dem Prüfergebnis per E-Mail. Dies kann aufgrund der hohen Nachfrage einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Ist der Antrag unvollständig oder gibt es Rückfragen, werden Sie über die Eingangsbestätigung darüber informiert.


  • Datum: 08.03.2024

    Förderung von privater Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg (Wallboxen, Informationsblatt)

20.12.2023: E-Ladesäulen: Fördertopf für weitere drei Jahre gefüllt

Kreis Segeberg. Der Kreistag hat eine Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Das bedeutet, dass in den kommenden drei Jahren insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung stehen (300.000 Euro/Jahr). Diese Kreis-Förderung ist nicht von der Haushaltssperre des Bundes betroffen.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gibt es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule oder maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Die Förderung für einen privaten Ladepunkt zu Hause oder in der Firma (Wallboxen) beträgt bis zu 1.000 Euro.

Interessierte können sich unverbindlich mit Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum in Verbindung setzen. Dort gibt es Informationen zum Ablauf einer möglichen Antragstellung oder auch erst einmal nur allgemein zum Thema. Die Antragstellung erfolgt dann per E-Mail und ist ab dem 1. April 2024 wieder möglich.

  • Datum: 19.12.2023

    Förderung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2024-2026 (Richtlinie)

    Aufgrund der zum Teil ländlichen Strukturen liegen die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor im Kreis Segeberg weit über dem Bundesdurchschnitt. Um den Anteil von Elektrofahrzeugen maßgeblich zu erhöhen, ist ein entsprechendes Netz an Ladeinfrastruktur Voraussetzung. Nach wie vor besteht im Kreisgebiet ein erhebliches Ausbaupotential.

Heiko Birnbaum

Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz
Klimaschutz

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg

29.11.2023: Baumaßnahmen auf der L 284 Radroute

Das Land Schleswig-Holstein – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau einer Radroute Plus auf dem Abschnitt entlang der L 284 (Schleswig-Holstein-Straße) in Norderstedt zur Verbesserung des Radwegenetzes. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 02.01.2024 bis zum 31.12.2025 Vorarbeiten durchzuführen.

  • 29.11.2023: Baumaßnahmen auf der L 284 Radroute

    © Land SH

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Klimaschutz und Energie im Kreis Segeberg

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist für den Klimaschutz im Kreis Segeberg sehr wichtig. Es gibt mehr als 70 konkrete Maßnahmen, um die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ziele zu errreichen.

Die wichtigsten Themen und Ziele sind:

  • Aufbau von Energieeffizienznetzwerken in der Wirtschaft,
  • Ausbau der privaten Energieberatung,
  • nachhaltige Beschaffung in der Verwaltung und
  • Verankerung von Klimaschutz in der Bildung.

Alle Menschen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und den Privathaushalten im Kreis Segeberg müssen zusammenarbeiten, um die Ziele zu erreichen.

Eine kleine Einführung zum Klimawandel

Es gilt inzwischen als gesichert, dass der Klimawandel in erster Linie menschengemacht ist. Das heißt auch: Wir Menschen können aktiv etwas dagegen tun! Es herrscht weitgehende Einigkeit, dass ein Anstieg der globalen Mitteltemperatur um mehr als 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit verhindert werden muss. Schnelles und zielgerichtetes Handeln ist gefragt, um gravierende Folgen für uns alle zu vermeiden.

"Jenseits der zwei Grad werden die Risiken zunehmender Extremereignisse, des steigenden Meeresspiegels, sinkender Nahrungsproduktion und vieler Umweltflüchtlinge unbeherrschbar", warnt Professor Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Ein Ergebnis des Weltklimagipfels in Paris ist das 1,5 Grad Ziel, auf das sich die Teilnehmerstaaten verständigt haben.

Der politische Prozess

Um das 1,5 Grad Ziel nicht zu verfehlen, müssen bis 2050 die CO2-Emmissionen auf etwas über zwei Tonnen pro Person und Jahr sinken, was für Deutschland einer Reduktion von etwa 80-90% der jährlichen Emissionen (Referenzjahr 1990) entspricht. Heute liegt der Bundesdurchschnitt bei etwa 10-11 Tonnen pro Person.

Wie dies erreicht werden kann, wurde in mehreren Szenarien untersucht.

Auf dem Weg zum 2050-Ziel haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2020 folgende Zwischenergebnisse zu erreichen um dadurch den Klimawandel zu verlangsamen:

  • 20% weniger Ausstoß von Treibhausemissionen (bezogen auf 2005),
  • 20% mehr Energieeffizienz,
  • 20% Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix.

Mit der "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt", die im Mai 2007 verabschiedet wurde, legten die EU-Mitgliedstaaten die Grundlage für eine neue Stadtpolitik in Europa. Mit Bezug auf den Klimaschutz fordert die Charta unter anderem die Modernisierung der Infrastrukturnetze, eine schnellere Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung eines leistungsstarken und preisgünstigen Stadtverkehrs sowie eine den Klimawandel berücksichtigende städtebauliche Strategie.

Auch wenn internationale Abkommen zum Klimaschutz eine sehr wichtige Rolle spielen, ist es die kommunale Ebene, auf der die Klimaschutzmaßnahmen praktisch umgesetzt und mit Leben erfüllt werden müssen. Die kommunale Ebene hat hierfür vielfältige Handlungsmöglichkeiten.

Der Kreis Segeberg hat diese für Kommunen freiwillige Aufgabe übernommen und befasst sich seit 2010 mit Klimaschutz und Klimaanpassung in unterschiedlichen Handlungsbereichen. Der Kreis unterstützt bei Bedarf auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei ihren eigenen Klimaschutzvorhaben.

Schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen oder Ideen haben!

Das Klima wandelt sich auch bei uns

Schleswig-Holstein

Der Klimawandel ist real – auch hier vor Ort, in Schleswig-Holstein. Eine aktuelle Untersuchung des Landes (in: Anpassung an den Klimawandel. Fahrplan für Schleswig-Holstein) hat ergeben, dass es in Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten eine Erwärmung um 0,7 Grad gegeben hat. Das Ergebnis basiert auf dem Vergleich und der Auswertung der Zeiträume 1961-1990 und 1986-2015.

Die Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur spiegelt sich in Schleswig-Holstein darin wider, dass mehr Sommertage (Tageshöchsttemperatur >25 Grad), mehr heiße Tage (Tageshöchsttemperatur >30 Grad) und mehr tropische Nächte (minimale Nachttemperatur >20 Grad) registriert wurden. Gleichzeitig hat die Zahl der Frost- und Eistage abgenommen (minimale bzw. maximale Tagestemperatur <0 Grad). Neben der Temperatur sind weitere Veränderungen zu beobachten. So beginnt die Vegetationszeit früher und die Gefahr von spätem Frost steigt damit. Die Niederschläge haben vor allem im Winter zugenommen: Sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Häufigkeit. Der mittlere Meeresspiegel an der Nord- und Ostsee hat sich ebenfalls verändert. Er ist um 20 beziehungsweise 15 Zentimeter gestiegen, wodurch sich auch die Häufigkeit leichter Sturmfluten erhöht hat. Für Windgeschwindigkeiten und Sturmhäufigkeiten konnten allerdings keine eindeutigen Aussagen für einen längeren Zeitraum getroffen werden, da die beobachteten Schwankungen sehr stark waren.

Kreis Segeberg

Analog zu den Beobachtungen auf Landesebene, sind auch im Kreis Segeberg bereits deutliche Veränderungen zu bemerken. Beispiele sind:

  • Hitzeperioden mit Trockenheit sowie Starkregenereignisse nehmen zu,
  • Extremwerte steigen,
  • Verschiebung der Niederschläge in das Winterhalbjahr,
  • wärmeliebende Schädlingsarten siedeln sich bei uns an und
  • Vegetationsphasen verschieben sich.

Diese beobachteten Veränderungen haben Auswirkungen auf unser Leben: Natur und Landschaft, Infrastrukturen wie Straßen, Energieversorgung, Wasserver- und -entsorgung, Institutionen oder die eigene Gesundheit können von den Klimawandelauswirkungen betroffen sein.

Um negative Auswirkungen auf Gesundheit, Produktivität und Nahrungsversorgung sowie hohe zukünftige Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen. So können durch mehr städtisches Grün lokale Hitzephänomene eingedämmt werden, durch die Auswahl und Zucht geeigneter Pflanzen werden zukünftige Ernteausfälle vermindert und auch der vorausschauende Hochwasserschutz spielt eine wichtige Rolle.

Diese Maßnahmen können unter dem Stichwort "Klimaanpassung" zusammengefasst werden. Das Ziel der Klimaanpassung ist es, die Auswirkungen des Klimawandels auf natürliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme abzumildern.

Windenergie-Eignungsflächen

Die Teilfortschreibung des Regionalplans III zum Sachthema Windenergie ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Im Kreis Segeberg wurden insgesamt 25 Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit einem Flächenumfang von insgesamt circa 1.569 Hektar ausgewiesen.

Die Einzelflächen mit den zugehörigen Datenblättern können im Digitalen Atlas Nord aufgerufen werden. Aktivieren Sie im Karteninhalt die Ebenen

  • Planung,
    • Raumordnung,
      • Weitere Pläne,
        • Teilaufstellung Regionalpläne Wind 2020.

Digitaler Atlas Nord

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Veranstaltungen rund um die Themen Klima, Umwelt und Energie

Momentan gibt es keine aktuellen Veranstaltungen.

Energieberichte

Im Zuge der Energiewende werden die gesteckten Klimaziele immer ehrgeiziger. Während wir versuchen, im Rahmen der Dekarbonisierung die fossilen Energieträger durch Sonne und Wind zu ersetzen, steigt unser Energiebedarf stetig. Wie in vielen deutschen Kommunen stellen die erhöhten Verbräuche und somit die entsprechenden CO2-Emissionen der Kreisverwaltung eine Herausforderung dar.

Vorbild Kreisverwaltung Segeberg

Die Kreisverwaltung mit ihren öffentlichen Gebäuden ist ein wichtiger Akteur zur Umsetzung der Klimaziele und übt damit eine Vorbildfunktion aus. In die Verantwortung der Kreisverwaltung fallen Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen, Kultureinrichtungen und so weiter. Der Großteil des Gebäudebestandes besteht aus Altbauten, die im Laufe der letzten Jahre durch einzelne Neubauten ergänzt oder in Teilen umgebaut wurden. Daraus resultieren hohe Verbräuche, große Umweltbelastungen und steigende Betriebskosten.

Klimaschutzprojekt beim Kreis

Linh Nguyen hat als Klimaschutzmanagerin für den Fachdienst 11.60 "Technisches Gebäudemanagement" von 2020 bis 2022 das Klimaschutzteilkonzept für eigene Liegenschaften des Kreises Segeberg umgesetzt.

Dazu gehörten vielfältige Aufgaben:

  • Umsetzung der energetischen Sanierung beziehungsweise Verbesserung für jedes Gebäude,
  • Vervollständigung des Energiemonitorings,
  • weitere Ausschreibungen für Ökostrom und Ökogas und
  • Erstellung des umstrukturierten Energieberichts.

Ziel ist es gewesen, die Umweltbilanz der kreiseigenen Liegenschaften und somit auch die Qualität bei der Gebäudenutzung nachhaltig zu verbessern. Da der Großteil der Gebäude zu den Altbauten zählt, resultieren daraus hohe Verbräuche, eine große Umweltbelastung und stetig steigende laufende Kosten.

Bis zum 31. Mai 2022 wurde die zweijährige Stelle vom Projektträger Jülich im Rahmen des Förderprogramms "Kommunalrichtlinie" unter dem Förderkennzeichen 03K11250 gefördert.

Gefördert durch


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Anpassungen an den Klimawandel

 Das Ziel der Klimaanpassung ist es, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.

Das betrifft:

  • Natur,
  • Gesellschaft und
  • Wirtschaft.

Mehr Informationen

Geförderte Projekte

Integriertes Klimaschutzkonzept

Das Integrierte Klimaschutzkonzept für den Kreis Segeberg wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Projekttitel: "KSI: Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg" (Förderkennzeichen: 03KS1452).

Die Umsetzung erfolgte durch zwei geförderte Personalstelle und zwar im dreijährigen Erstvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03KS3301 sowie im zweijährigen Anschlussvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03KS3301-1.


Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel

Das Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Projekttitel: "KSI: Gesamtstrategie für die Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg" (Förderkennzeichen: 03KS3311).

Die Umsetzung erfolgte durch eine ebenfalls geförderte Personalstelle und zwar im zweijährigen Erstvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03K05682 sowie im einjährigen Anschlussvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03K05682-1.


Klimaschutzteilkonzept eigene Liegenschaften

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages (Förderkennzeichen: 03K04988).

Die Umsetzung erfolgt durch eine ebenfalls geförderte Personalstelle und zwar im zweijährigen Erstvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03K11250.

bun