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29.02.2024: Ladesäulen und Wallboxen: Anträge ab 1. April möglich

Kreis Segeberg. Die Kreispolitik hat im vergangenen Herbst für eine Fortführung des "Förderprogramms für Ladeinfrastruktur" für die Jahre 2024 bis 2026 gestimmt. Neue Anträge können ab Montag, 1. April, gestellt werden.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur; seit 2017 stehen jährlich jeweils 300.000 Euro für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereit. Ein Zuschuss kann für die Ladestation daheim, aber auch für die öffentliche Ladeinfrastruktur beantragt werden. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gibt es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule und maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Der Zuschuss für private Wallboxen beträgt bis zu 1.000 Euro.

Von 2017 bis Ende 2023 sind bei Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum bereits über 1.000 Anträge eingegangen. Ab dem 1. April ist das Antragsfenster nun wieder geöffnet. "Das Interesse ist groß und die Nachfrage schon jetzt erheblich", sagt Birnbaum, der Interessierte seit Januar täglich auf April vertrösten muss.

Alles Wichtige auf einen Blick zusammengefasst:

Der Kreis fördert die Errichtung privater Ladeinfrastruktur mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Anschluss. Förderfähige Kosten sind Anschaffung der Wallbox, Installation und Anmeldung durch den Elektriker inklusive erforderlicher Anpassungen am Zähleranschlusskasten sowie Erdarbeiten.

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:

  • die Verwendung von Ökostrom: Das heißt der Strom, den Sie von Ihrem Energieversorger beziehen, muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Die verwendete Wallbox/Ladestation muss mit mindestens 11 Kilowatt betrieben werden und einen Typ2-Anschluss haben.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, also erst den Förderbescheid abwarten und dann beauftragen beziehungsweise kaufen.
  • Der Installationsort befindet sich im Kreis Segeberg.

Bei gewerblichen Antragsteller*innen ist zusätzlich eine Erklärung zur De-minimis-Regelung erforderlich (kann nachgereicht werden; den Vordruck erhalten Sie dann zusammen mit der Eingangsbestätigung).

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail (nicht per Post) an klimaschutz@segeberg.de.

Ein spezielles Antragsformular gibt es nicht.

Nennen Sie bitte:

  • Ihre vollständige Adresse und
  • den Installationsort (falls abweichend).

Wenn schon bekannt/vorhanden:

  • Angaben zur geplanten Wallbox (beziehungsweise Erklärung zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen),
  • Angebot oder Kostenschätzung,
  • Angaben zum Ökostromtarif (beziehungsweise Wechselabsicht, falls noch nicht vorhanden).

Ein Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge ist der Zeitstempel der E-Mail ausschlaggebend, mit der die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Für eine Bewilligung müssen zum Bearbeitungszeitpunkt ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Fördertopf).

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine Eingangsbestätigung mit dem Prüfergebnis per E-Mail. Dies kann aufgrund der hohen Nachfrage einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Ist der Antrag unvollständig oder gibt es Rückfragen, werden Sie über die Eingangsbestätigung darüber informiert.


  • Datum: 08.03.2024

    Förderung von privater Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg (Wallboxen, Informationsblatt)

20.12.2023: E-Ladesäulen: Fördertopf für weitere drei Jahre gefüllt

Kreis Segeberg. Der Kreistag hat eine Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Das bedeutet, dass in den kommenden drei Jahren insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung stehen (300.000 Euro/Jahr). Diese Kreis-Förderung ist nicht von der Haushaltssperre des Bundes betroffen.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gibt es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule oder maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Die Förderung für einen privaten Ladepunkt zu Hause oder in der Firma (Wallboxen) beträgt bis zu 1.000 Euro.

Interessierte können sich unverbindlich mit Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum in Verbindung setzen. Dort gibt es Informationen zum Ablauf einer möglichen Antragstellung oder auch erst einmal nur allgemein zum Thema. Die Antragstellung erfolgt dann per E-Mail und ist ab dem 1. April 2024 wieder möglich.

  • Datum: 19.12.2023

    Förderung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2024-2026 (Richtlinie)

    Aufgrund der zum Teil ländlichen Strukturen liegen die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor im Kreis Segeberg weit über dem Bundesdurchschnitt. Um den Anteil von Elektrofahrzeugen maßgeblich zu erhöhen, ist ein entsprechendes Netz an Ladeinfrastruktur Voraussetzung. Nach wie vor besteht im Kreisgebiet ein erhebliches Ausbaupotential.

Heiko Birnbaum

Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz
Klimaschutz

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg

14.07.2023: E-Ladesäulen und Wallboxen: Fördertopf ausgeschöpft

Kreis Segeberg. Das Budget zur Förderung von Ladeinfrastruktur (E-Ladesäulen und private Wallboxen) im Kreis Segeberg für das Jahr 2023 ist seit dem heutigen Freitag ausgeschöpft. Weitere Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Kreispolitik wird nach der Sommerpause im September über eine Fortführung des Förderprogramms für die Jahre 2024 bis 2026 entscheiden. Sollten die Beschlüsse positiv ausfallen, können neue Anträge gestellt werden, sobald der Kreis-Haushalt für 2024 freigegeben ist. Das wird voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2024 sein.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Für das laufende Jahr standen erneut 300.000 Euro für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereit. Die Zuschüsse konnten für die Ladestation daheim, aber auch für die öffentliche Ladeinfrastruktur beantragt werden. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gab es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule oder maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Der Zuschuss für private Wallboxen betrug bis zu 1.000 Euro.

2023 sind insgesamt 237 Anträge bei Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum eingegangen. 200 davon wurden bewilligt.

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Förderung

Der Kreis Segeberg fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten.