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06.12.2022: Masernschutzgesetz: Digitales Meldeformular online


Kreis Segeberg. Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Dieses soll insbesondere Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen besser vor einer Ansteckung mit dem Erreger schützen und die ansteckende Infektionskrankheit langfristig ausrotten. Einrichtungen wie Schulen und Kitas müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Mitarbeiter*innen oder die betreuten Kinder keine Immunität gegen Masern vorweisen können. Dies ist nun seit Kurzem auch digital über ein Online-Meldeformular auf der Internetseite des Kreises möglich.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in den Kindergarten/die Kindertagesstätte, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Masernschutzimpfungen vorweisen müssen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, beispielsweise Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Erwachsene, die in diesen Einrichtungen tätig sind und nach 1970 geboren wurden, sollten zwei Impfungen gegen Masern erhalten haben. Auch Asylbewerber*innen und Geflüchtete müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft nachweisen.

Personen, die trotz Aufforderung keinen Nachweis erbringen, dürfen nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut oder beschäftigt werden. Eltern, die ihre Kinder in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen lassen und der Nachweispflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Das gilt auch für Beschäftigte. Eine Geldbuße kann auch gegen Leitungen von Einrichtungen verhängt werden, wenn diese das Gesundheitsamt nicht oder nicht fristgerecht über einen fehlenden Nachweis informieren.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind dem Gesundheitsamt 729 Personen gemeldet worden.

Seitdem die meisten Kinder eine Impfung erhalten, ist die Anzahl an Masernerkrankungen in Deutschland stark rückläufig. Dennoch kommt es immer wieder zu regionalen Ausbrüchen. Diese entstehen insbesondere in Gruppen, in denen viele Menschen nicht gegen Masern geimpft sind. Genaue Daten nennt das Robert Koch-Institut (RKI).

Im Kreis Segeberg gab es zuletzt im Frühjahr 2019 einen Masernausbruch an zwei Bad Segeberger Schulen. Damals waren zwei Schüler*innen erkrankt. 2014 war es zu einem mehrmonatigen Masernausbruch im Nordostbereich des Kreises gekommen.

Telefonische Auskünfte erhalten Bürger*innen über die Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 04551 951-9833.


06.12.2022