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Einschulungsuntersuchung

Nr. 99088028058000

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Leistungsbeschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte

Jedes Kind in Schleswig-Holstein muss vor Besuch einer allgemeinbildenden Schule untersucht werden. Das ist in der Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben festgelegt.

Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern, die schulpflichtig werden, erhalten ungefähr zum 6. Geburtstag ihres Kindes ein Einladungsschreiben. Dafür können Sie dann online einen Termin buchen. Dies wird im Einladungsschreiben erklärt.

Anschließend folgt ein landesweit einheitlicher Fragebogen, der ebenfalls online ausgefüllt werden sollte.

Zum Untersuchungstermin müssen bitte das gelbe Untersuchungsheft mit den Vorsorgeuntersuchungen und der Impfpass mitgebracht werden. Für Rückfragen steht Ihnen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst jederzeit zur Verfügung.

Informationen für Schulträger / Grundschulen und Meldeämter

Ab September 2023 wird zur Datenübermittlung von Meldeämtern und Schulen eine kreisweit einheitliche Vorlage genutzt.

Diese Tabelle kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Meldeämter nutzen diese Tabelle, um personenbezogene Daten von Einschüler*innen (und gesetzlicher Vertretung) an die Grundschulen / Schulträger und den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zu übermitteln (§2 (1) SchulÄAufgV) .

Schulträger / Grundschulen nutzen diese Tabelle, um personenbezogene Daten von "Kann-Kinder“"-Einschüler*innen an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zu übermitteln (§22 (3) SchulG).

Tabelle herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Rechtsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).