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Amtsärztlicher Gutachtendienst und HIV-Test

Aus verschiedenen Anlässen wird eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt notwendig. Auftraggeber sind beispielsweise Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtliche Institutionen.

Begutachtet wird zum Beispiel die gesundheitliche Eignung zur Einstellung, Prüfungsfähigkeit, nach Antrag auf bestimmte Sozialleistungen und im gerichtsärztlichen Dienst.

Bei uns erfolgt der anonyme HIV-Test und wir stellen die AIDS-Fachkraft.