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01.12.2022: Eingliederungshilfe: Anträge ab sofort online möglich


Kreis Segeberg. Einwohner*innen des Kreises Segeberg steht seit dem gestrigen Mittwoch, 30. November, ein neuer Onlinedienst auf der Internetseite des Kreises zur Verfügung: Ab sofort ist es möglich, Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zu beantragen. Dazu gehören beispielsweise Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum, Leistungen in einer besonderen Wohnform, Leistungen zur Mobilität sowie Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.

Damit ist der erste Teil dieses komplexen Antrages digital verfügbar. Die online gestellten Anträge gehen dann nahezu zeitgleich mit dem abschließenden Mausklick bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen ein. Werden für die Bearbeitung zusätzliche Unterlagen benötigt, können diese direkt hochgeladen werden und stehen dadurch sofort zur Verfügung. Der zweite Teil des Antrages – Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII – muss vorerst nach wie vor einzeln per Papierformular beantragt werden.

An dem nächsten Schritt, der kompletten Digitalisierung, wird derzeit intensiv gearbeitet. Geplant ist, dass die Bürger*innen den gesamten Onlinedienst "Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und/oder Antrag auf Leistungen auf Sozialhilfe nach SGB XII" im dritten Quartal 2023 nutzen können. Dann wird es möglich sein, mit nur einem Onlineantrag gleichzeitig Leistungen zu beantragen, die von bis zu drei unterschiedlichen Stellen bearbeitet werden.

Der neue Antrag kann ab sofort über die Internetseite des Kreises Segeberg und über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein gestellt werden.

01.12.2022