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08.09.2022: Informationstag zum Betreuungsrecht im Kreishaus


Kreis Segeberg. Was bedeutet rechtliche Betreuung? Und was ist eine Vorsorgevollmacht? Unter dem Motto "30 Jahre Betreuungsrecht Schleswig-Holstein – Von der Vormundschaft zur selbstbestimmten Vorsorge" findet am Donnerstag, 15. September, landesweit ein Informationstag zum Betreuungsrecht statt, bei dem diese und weitere Fragen beantwortet werden.

Die Veranstaltung der Amtsgerichte Norderstedt und Bad Segeberg findet im Foyer unterhalb des Kreistagssitzungssaals in Bad Segeberg statt (Hamburger Straße 30). Von 14 bis 17 Uhr haben Bürger*innen hier die Möglichkeit, sich an verschiedenen Ständen mit Expert*innen auszutauschen. Dazu gehören neben Betreuungsrichter*innen und Rechtspfleger*innen von den Amtsgerichten auch Vertreter* innen der Betreuungsvereine, berufliche und ehrenamtliche Betreuer*innen sowie Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg. Zudem beteiligt sich auch der Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg.

Der Informationstag ist vom Landesministerium für Justiz und Gesundheit ins Leben gerufen worden. Nach einem Auftakt mit Fachpublikum am Tag zuvor in Kiel, finden am 15. September in allen Amtsgerichtsbezirken in Schleswig-Holstein Veranstaltungen zum Thema statt.

Neben vielfältigen Informationen rund um rechtliche Betreuung und selbstbestimmte Vorsorge können sich Besucher*innen auch über das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung und das Berufsbild eines Berufsbetreuers/einer Berufsbetreuerin informieren. Außerdem können zwischen 15 und 16 Uhr Fragen an ein mit Expert*innen besetztes Podium gestellt werden.

Der Tag fällt in ein Jubiläumsjahr für die rechtliche Betreuung. Das Betreuungsgesetz trat 1992 erstmals in Kraft; die Vormundschaft wurde damit vor 30 Jahren abgeschafft. Aktuell steht das Betreuungsrecht gerade wieder vor einer großen Änderung, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. "Die Reform stellt die Selbstbestimmung, die Wünsche und den Willen rechtlich betreuter Menschen noch mehr in den Mittelpunkt und soll eine gute Qualität in der rechtlichen Betreuung sichern", sagt Katja Lohmeier, Leiterin der Betreuungsbehörde des Kreises. Damit orientiere sich das Betreuungsrecht zukünftig noch stärker an der Unterstützung betroffener Personen und weniger an der Vertretung.

Hierzu Dr. Jörg Grotkopp, Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg: "Das System der Unterstützung und Vertretung von volljährigen Personen mit Hilfebedarf hat in den vergangenen 30 Jahren einen bemerkenswerten Prozess durchlaufen. Die Entmündigung ist abgeschafft, private Vorsorge in weiten Bereichen etabliert. In der rechtlichen Betreuung stehen die betroffenen Menschen mit ihren Wünschen im Vordergrund. Insgesamt besehen eine überaus positive Entwicklung."


  • Datum: 09.09.2022

    Informationstag am 15. September 2022 (Plakat)

    © Land SH

08.09.2022