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19.05.2022: Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg sucht selbstständige Berufsbetreuer*innen. Generell gilt: Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Das kann ein*e Angehöriger sein oder jemand, der beruflich mit dem Thema Betreuung befasst ist. Der/die Betreuer*in wird auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde bestellt.

Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.

Derzeit sind im Kreis Segeberg für rund 3.800 Menschen Betreuungen eingerichtet. Etwa die Hälfte von ihnen wird von Berufsbetreuer*innen unterstützt. "Wir benötigen weitere Betreuer*innen, um den Bedarf decken zu können", sagt Betreuungsbehördenleiterin Katja Lohmeier. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Berufsbild "Berufsbetreuer*in" mit Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform 2023 zum Januar des nächsten Jahres aufgewertet werden wird. "Allerdings sind dann auch bestimmte Qualifikationen verpflichtend vorgeschrieben, um bei uns in der Betreuungsbehörde registriert/zugelassen zu werden." Der Gesetzgeber wolle damit eine bessere und gleichwertige Qualität in der rechtlichen Betreuung sicherstellen. So solle gewährleistet werden, dass die zu betreuenden Menschen die bestmögliche Hilfe erhalten und deren Wunsch und Wille im Mittelpunkt stehen.

Für eine professionelle Betreuung benötigen Interessenten ab 2023 rechtliche, psychiatrisch-psychologische und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Diese können nebenberuflich in Fortbildungskursen oder kompakt in einem Studium an einer anerkannten Hochschule erworben werden. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Berufsbetreuer*innen bei der Betreuungsbehörde ihres Wohnorts registriert. Ihre Qualifikation gilt dann bundesweit.

Berufsbetreuer*in ist kein Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwält*innen beruflich in diesem Bereich tätig waren, sind in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen, schwerpunktmäßig Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Alten- und Krankenpfleger*innen sowie Erzieher*innen, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute.

"Wenn Sie Lust am Kommunizieren mit verschiedenen Adressaten haben, gerne selbständig arbeiten, sich Ihre Zeit frei einteilen möchten und Sie die Herausforderung einer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert annehmen möchten, freuen wir uns, Ihnen weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail zu geben", sagt Katja Lohmeier.

Betreuungsbehörde

Hamburger Straße 30
(Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße)
23795 Bad Segeberg


19.05.2022