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15.03.2022: Urlaube für Familien mit geringerem Einkommen


Kreis Segeberg. Mit der ganzen Familie einen Urlaub planen? Mal raus aus den eigenen vier Wänden – ans Meer oder in die Berge? Was für die einen ganz normal ist, bleibt für andere oft nur ein Wunsch. Die Corona-Pandemie hat das Reisen in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich erschwert und die aktuellen Preissteigerungen tragen auch nicht zu einer sorglosen Urlaubsplanung bei. Mit den Jugendferienwerksmitteln des Landes Schleswig-Holstein gibt es aber auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung. Sie ermöglicht, dass Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen vergünstigt an Ferienmaßnahmen von Vereinen und Verbänden teilnehmen können. Auskünfte dazu erteilen die jeweiligen Veranstalter*innen und der Kreisjugendring Segeberg per Mail oder telefonisch unter 04551-3464.

Zudem haben Familien mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, einen geförderten Familienurlaub zu verbringen. Als Familien gelten dabei alle Erziehungsberechtigten (einzeln oder als Paar) mit mindestens einem Kind. Diese müssen ihren Urlaub eigenständig planen und einen nicht unerheblichen Teil selbst finanzieren. Möglich ist eine Förderung von bis zu 15 Euro pro Familienmitglied und Reisetag. Maximal werden 65 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten übernommen.

Was ist zu tun? Familien können einen Zuschuss für ihren Urlaub für das gesamte Kalenderjahr beantragen. Dies muss schriftlich geschehen. Anträge müssen spätestens bis zum 31. Oktober eingereicht sein und der Urlaub muss spätestens am 31. Dezember beginnen. Der Zuschuss wird für mindestens sieben und maximal 14 Tage gewährt. Förderfähig sind die Kosten für die Unterkunft sowie die An- und Abreise, nicht jedoch für die Verpflegung und andere Nebenkosten. Eine vorherige telefonische Beratung durch die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt, Angela Klimpel, Telefon 04551 951-9189, wird empfohlen.

Eingereicht werden müssen neben den Informationen zu Urlaubziel/-kosten, dem Reisezeitraum und allen mitreisenden Personen auch Nachweise wie Gehaltsabrechnungen und Leistungsbescheide (etwa der Wohngeldbescheid), mit denen die finanzielle Situation der Familie geprüft wird. Wenn alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, kann eine Familie einmal pro Jahr einen Zuschuss für den gemeinsamen Urlaub erhalten.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung haben die Antragsteller*innen aber nicht. In der Kreisverwaltung wird anhand der Vorgaben und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln über eine Förderung entschieden. Gleiches gilt auch für die Stadt Norderstedt, die die Anträge für die Familien aus ihrem Stadtgebiet selbst bearbeitet.

Interessierte können sich mit Fragen auch an die örtlichen Sozialämter und Wohlfahrtsverbände sowie an das Jugendamt des Kreises Segeberg wenden.

15.03.2022