Inhalt

03.08.2022: Ukrainische Führerscheine werden anerkannt


In der Ukraine ausgestellte Führerscheine werden in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne Umschreibung anerkannt. Das hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt. Die neue EU-Verordnung betrifft Menschen, die aufgrund der Invasion der Ukraine durch Russland geflüchtet sind. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 6. März 2025.

Die Regelung gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, bei denen die bisherige Frist am 24. August abgelaufen wäre (sechs Monate nach Beginn des Krieges in der Ukraine).

Einschränkungen bei Berufskraftfahrer*innen: Entsprechende Qualifikationsnachweise aus der Ukraine werden nicht unmittelbar anerkannt. Für eine Anerkennung müssen Berufskraftfahrer*innen eine Ausbildung von mindestens 35 Stunden machen und eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen.

Zur EU-Verordnung

03.08.2022