Inhalt

Naturschutz im Überblick

Der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege überwacht und schützt die Entwicklung von Natur und Landschaft im Kreisgebiet als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere.

Der Fachdienst überwacht und genehmigt Eingriffe in Natur und Landschaft und wird – sofern erforderlich – im Rahmen des Naturschutzes ordnungsrechtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, in Schutzgebieten nach europäischer Rechtsgrundlage aus dem Netz "Natura-2000", auf kreiseigenen Flächen und an Naturdenkmalen. 

Der Fachdienst ist zuständige Genehmigungsbehörde für Veränderungen an gesetzlich geschützten Biotopen wie beispielsweise an Kleingewässern und Knicks oder Heiden und Mooren sowie für die Erteilung von Fällgenehmigungen von landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Bäumen.

Ein weiteres großes Aufgabenfeld ist die Genehmigung und Überwachung von Kiesgruben und ihre Verfüllung zur landschaftsgerechten Wiederherstellung der Abbauflächen.

Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, das Führen eines Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasters, die Mitwirkung an Bauleitplanverfahren und  Baugenehmigungen, Straßenbau- und Leitungsvorhaben sowie Vorhaben der regenerativen Energiegewinnung.