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Ausländer- und Asylangelegenheiten

Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Was machen wir für Sie?

Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören

  • die Ausländerbehörde,
  • die Einbürgerungsbehörde und
  • die Standesamtsaufsicht.

Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.

Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.

Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.

Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.

Corona: Einschränkungen und Regeln

Aufgrund der aktuellen Situation und als Vorsichtsmaßnahme finden keine offenen Sprechzeiten statt!

Alle Verlängerungen von Ausweisen aus dem Asylbereich (Duldungen und Gestattungen) erfolgen zur Zeit nur schriftlich.

Der Fachdienst bemüht sich die verlängerten Ausweise schnellstmöglich zurückzusenden.

Alle anfallenden Anträge werden schriftlich bearbeitet. Neue Anträge werden fristwahrend per Post entgegengenommen. In manchen Fällen können vorläufige Bescheinigungen ausgestellt werden.

Die Fälle, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, sollen durch eine sukzessive Wiederaufnahme von Publikumsterminen erledigt werden. Da dies unter sicheren Umständen für Publikum und Mitarbeitende erfolgen muss, müssen wir vorerst die Zahl der Termine stark begrenzen.

Wir bitten um Verständnis und Geduld bis der reguläre Kundenbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Aufgrund der rechtlichen Gesamtlage und der Einschränkung der Reisefreiheit entstehen in der Regel keine Nachteile. 

Im Fall eines persönlichen Termins bitten wir eine Schutzmaske mitzubringen zu tragen. 

Nach Möglichkeit sollten anfallende Gebühren mit der Girokarte (EC Cash) gezahlt werden.

Informationen zum Brexit

Informationen für britische Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie unter folgenden Links:

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

  • Datum: 06.09.2023

    Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde


Leitung


Anmeldung und Leitungstresen


Asyl-Bereich

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A - BAK

BAL - H

I - NO 

NP - SAK

SAL - Z


Allgemeiner Bereich / EU-Angelegenheiten

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Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung

Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

Fachgebietsleitung

A – ALSD

ALSE - BOT

BOU - BUS

BUT - FI

FJ - H

I – KRP

KRQ - NAH

NAI - ROS

ROT - TAQ

TAR – Z


Besondere Aufgaben


Bescheide / Rechtsverfahren / Ausreisemanagement

A – J

K - Z

A - Z


Einbürgerung

Mail schreiben

A - AL

AM - F

G - M

N - Z


Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen


Anschriftenänderung


Aktenverwaltung

Migration und Integration

Migration und Integration sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Menschen im Kreis Segeberg. Wir hoffen Ihnen und Ihrer Familie mit unserem Angebot das Ankommen und Leben im Kreis Segeberg zu erleichtern.

Integration im Kreis

Nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt verändert sich die Gesellschaft. Im Kreis leben derzeit etwa 278.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 5,3 Prozent von ihnen haben ausländische Wurzeln – Tendenz steigend. Hinzu kommen 9 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund (Zensus 2011).

Integration geht uns alle an. Wir alle, ob selbst eingewandert oder nicht, sind verantwortlich für die Gestaltung unseres Zusammenlebens. Wir als Kreisverwaltung wünschen uns, dass auch Zugewanderte sich bei uns wohl und zuhause fühlen, denn dies ist eine Grundbedingung dafür, sich und seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.

Newsletter-Archiv

Hier werden in Kürze Informationen zur Verfügung gestellt.

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