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15.12.2021: Kreis und VJKA verlängern Vertrag


Kreis Segeberg. Der Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung wird für weitere fünf Jahre verlängert. Das hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung des Jahres beschlossen. Landrat Jan Peter Schröder sowie der VJKA-Vorstand haben den Vertrag jetzt unterzeichnet. Vorstandsmitglieder Jens Lichte, Constanze Rode, Holger Lück und Hauke von Essen sowie Manfred Stankat, Fachbereichsleiter für Jugend und Bildung des Kreises Segeberg, waren bei dem heutigen Termin dabei. Der Vertrag tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

"Die Aktualisierung des Vertrages bildet eine wesentliche Grundlage dafür, dass der VJKA seine umfangreichen Geschäftsfelder

  • in der Jugend-Akademie Segeberg,
  • auf dem Jugend-Zeltplatz Wittenborn,
  • in der Kreismusikschule (KMS) sowie
  • der Kultur-Akademie

weiter erfolgreich ausüben kann und ein verlässlicher Partner für den Kreis bleibt", so Landrat Jan Peter Schröder. Die genannten Einrichtungen werden vom Verein weiterhin in eigener Verantwortung betrieben.

Zusätzlich zu den aktuell 65 Beschäftigen möchte der VJKA seine Pädagog*innen-Teams in den Teileinrichtungen Zeltplatz, Jugend-Akademie und Kultur-Akademie mit jeweils einer Fachkraft verstärken. Dafür sind im Vertrag 2,5 neue Vollzeitstellen vorgesehen. Außerdem ist die jährliche Durchführung der Segeberger Kulturtage im Vertrag berücksichtigt.

Unabhängig von den Einrichtungsstandorten in Bad Segeberg und Wittenborn ist der VJKA im gesamten Kreisgebiet aktiv. Vom Kreis erhält er im Jahr 2022 eine Förderung in Höhe von 2.684.100 Euro. Diese soll bis zum Jahr 2026 auf 2.932.400 Euro erhöht werden. Mit dem Kreiszuschuss werden anteilig die Personalkosten, Mieten und Pachten sowie die inhaltliche Arbeit gefördert. Ansonsten erwirtschaftet der Verein seine Finanzmittel durch Erhebung angemessener Teilnahme- bzw. Nutzungsentgelte sowie durch die Einwerbung von Geldern Dritter.

Landrat Jan Peter Schröder und Vereinsvorsitzender Hauke von Essen ermuntern ausdrücklich alle jungen und jung gebliebenen Menschen aus dem Kreis Segeberg, die vielfältigen und interessanten Angebote des VJKA zu nutzen. Zudem seien die Kommunen des Kreises herzlich eingeladen, sich durch ihre Mitgliedschaft in den Verein und sein kreisweites Wirken einzubringen.

Zum Hintergrund:

Seit vielen Jahren gibt es Verträge zwischen Kreis und VJKA, die die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg auf/durch den VJKA regeln. Sie dienen der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, die am 1. Januar 1998 mit der Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrichtungen "Kreismusikschule", "Jugendbildungsstätte Mühle" und "Jugendzeltplatz Wittenborn" in die Trägerschaft des Vereins begonnen hat.

Der am 12. Dezember 2016 unterzeichnete und ab 1. Januar 2017 unbefristet in Kraft getretene bisherige Vertrag legte die Zuschüsse zunächst für die Jahre 2017 bis 2021 fest. Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit dem VJKA nun einen in einigen Bereichen überarbeiteten Vertragsentwurf mit Festlegung der Förderbeträge für die Jahre 2022 bis 2026 ausgearbeitet, der in den vergangenen Monaten im Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie dem Hauptausschuss beraten und am 2. Dezember vom Kreistag beschlossen wurde.

15.12.2021