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06.12.2021: Sieben neue Bezirksschornsteinfeger nehmen Arbeit auf


Kreis Segeberg. Nachdem das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie sieben Kehrbezirke im Kreis Segeberg neu ausgeschrieben hatte, hat der Kreis nun sieben Männer zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bestellt: Carsten Gänzle, Norderstedt VII; Sven Kragge, Kaltenkirchen I; Sven Horstmann, Norderstedt VI, Sven Lohse, Bad Bramstedt I; Dietmar Thies, Henstedt-Ulzburg II; Peter Weigang, Bad Bramstedt II; Tore Wrage-Six, Norderstedt I.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wurden am 3. Dezember Corona bedingt nicht wie üblich per Handschlag, aber dennoch zur gewissenhaften Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben verpflichtet. Die Bestellung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028.

Auch in Zeiten der Pandemie sind die Schornsteinfeger*innen ein Garant für Sicherheit. Die Kehr- und Messarbeiten sind zudem wichtig für den Umweltschutz und können ohne engen Kund*innenkontakt durchgeführt werden. Die Schornsteinfeger*innen sind aufgerufen, den nötigen Abstand zu den Kund*innen zu wahren.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige auch weiterhin vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel; bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung vorübergehend auch untersagt werden, damit es keine Personen- oder Sachschäden gibt.

Eine Feuerstättenschau lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich, denn ähnlich der Sachverständigen bei der KFZ-Hauptuntersuchung müssen Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei messen sie dann für den Immissionsschutz unter anderem auch den Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten, zum Beispiel von Kamin- oder Kachelöfen. Statt einer Plakette wie beim Auto erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid", mit dem festgesetzt wird, welche Schornsteinfeger*innenarbeiten durchgeführt werden und bis wann diese umgesetzt sein müssen.

Für die Kund*innen meist nicht erkennbar, wacht der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in dann auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt worden sind. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einem anderen Schornsteinfeger Gebrauch machen möchten. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.

Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Ordnungs-und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer 04551/951-9298.

06.12.2021