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08.11.2021: Geflügelpest: Überwachungszone auch im Kreis Segeberg


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg ist von einem Geflügelpestausbruch im Kreis Pinneberg betroffen. Dort ist in einem Betrieb mit circa 500 Mastgänsen und weiterem Geflügel die Geflügelpest nachgewiesen worden. Ein erheblicher Anteil der Gänse hatte innerhalb kürzester Zeit Krankheitssymptome entwickelt und mehrere Tiere waren verendet. Das Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster hatte das aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 am Freitag bei verendeten Gänsen festgestellt. Noch in der Nacht zu Samstag hat das Friedrich-Loeffler-Institut das Ergebnis bestätigt. Sämtliches Geflügel des Betriebs wurde am Wochenende getötet.

Um den Ausbruchsbestand wurden eine Schutzzone (vormals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (vormals Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Die Segeberger Gemeinden Heidmoor, Alveslohe und Ellerau sowie die Stadt Kaltenkirchen liegen in der Überwachungszone. Kaltenkirchen, Alveslohe und Ellerau sind lediglich mit den Gebieten betroffen, die westlich der Bundesautobahn 7 liegen (siehe Karte am Ende der Allgemeinverfügung).

"Es ist jetzt besonders wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion mit dem Geflügelpesterreger zu schützen", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. "Um den Eintrag des in der Wildvogelpopulation grassierenden Geflügelpesterregers in die Hausgeflügelbestände zu verhindern, kommt der Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit eine entscheidende, große Bedeutung zu." Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Die Übertragung der Influenza-Viren kann über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhen, Kleidung sowie Fahrzeugen erfolgen.

Der Kreis Segeberg hat am heutigen Montag (08.11.2021) eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Überwachungszone und mit Maßnahmen (unter anderem Stallpflicht) zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Diese Verfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, also am morgigen Dienstag (09.11.2021) und gilt bis zunächst Montag, 6. Dezember.

Sollten Geflügelhaltungen bisher nicht beim Fachdienst Tiergesundheit und -haltung gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen unter Telefon 04551 951-9334.

Bürger*innen im Kreis Segeberg werden gebeten, dem zuständigen örtlichen Ordnungsamt oder dem Veterinäramt des Kreises Segeberg Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und Greifvögeln zu melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse veterinaer@segeberg.de. Für Rückfragen, etwa zum Fundort, ist unbedingt eine Rückrufnummer anzugeben.

"Die erkrankten oder toten Vögel sollten bitte nicht angefasst werden und am Fundort bleiben", sagt Overhoff. Einzelne tote Vögel anderer Arten (z.B. Singvögel und Tauben) müssen nicht gemeldet werden.

08.11.2021