28.01.2025: Altlastenauskunft online beantragen
Kreis Segeberg. Anfragen zur Altlastenauskunft (Auskunft über vorhandene Einträge im Boden- und Altlastenkataster des Kreises Segeberg) richten sich nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH). Der Kreis Segeberg empfiehlt den schnelleren Online-Antrag für Altlastenauskünfte. Darüber hinaus kann ein Antrag auch formlos in Papierform gestellt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten des Online-Antrages:
1. Über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein: Das Portal führt Schritt für Schritt durch den Antrag. Es gibt für jeden Schritt Hinweise und Erläuterungen.
2. Über das Funktionspostfach des Fachdienstes Wasser - Boden - Abfall beim Kreis: Bürger*innen können ihre Anfrage formlos per E-Mail senden. Im Betreff das Thema „Altlastenauskunft“ sowie für die richtige Zuordnung der angefragten Fläche die Adresse des Grundstücks und/oder die Flurstückdaten angeben.
Im Boden- und Altlastenkataster werden nach geprüfter Datenlage Flächen gemäß den Kriterien des Paragrafen 5 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG) erfasst. Im sogenannten Boden- und Altlastenarchiv werden Daten über Flächen archiviert, die die Voraussetzungen des LBodSchG nicht/nicht mehr erfüllen. Erläuterungen dazu gibt es auf der Internetseite Landes Schleswig-Holstein.
Generelle Fragen zur Altlastenauskunft beantwortet die untere Bodenschutzbehörde. Dort gibt es auch weitere Informationen.