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18.01.2023: Altreifen sind Abfall: Merkblatt zur rechtlichen Lage


Kreis Segeberg. Vermehrt hat die untere Abfallentsorgungsbehörde in der Vergangenheit illegal in der Natur entsorgte Altreifen vorgefunden. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Abfallbeseitigung und ein Problem, das alle betrifft. Denn: Einzelne sparen sich die Entsorgung auf Kosten der Allgemeinheit. Für sämtliche Kosten, die mit dem Ermittlungs- und Entsorgungsaufwand verbunden sind, müssen aber alle Steuerzahler*innen aufkommen. Mit dem Titel "Voll abgefahren! – Über den Umgang mit Altreifen" hat die Behörde nun ein Merkblatt zum Thema herausgegeben.

Wenn Kfz-Reifen zu alt, beschädigt und porös sind, Risse oder Brüche haben oder die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe unterschreiten, sind diese nach fachlicher Auffassung nicht mehr verwendbar. Es handelt sich um Altreifen. Altreifen wiederum sind Abfall und werden in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auch als solcher gelistet.

Die untere Abfallentsorgungsbehörde erklärt, wie der richtige Umgang mit Altreifen aussieht: "Wer Altreifen erzeugt oder besitzt, ist zu einer fachgerechten Entsorgung dieses Abfalls verpflichtet. Es besteht dabei kein Unterschied, ob jemand eine gewerbliche Kfz-Werkstatt betreibt oder privat an seinem Kfz schraubt. Auch wer Altreifen lediglich lagert oder sich eine Felge beschafft, auf der sich noch ein Altreifen befindet, ist betroffen."

Eine fachgerechte Entsorgung von Altreifen kostet Geld. "Jedoch haben Sie damit die Gewissheit, dass Ihre Altreifen nicht illegal entsorgt werden und Sie die Kreislaufwirtschaft und damit den Umweltschutz fördern", heißt es in dem Merkblatt. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass Altreifen Dritten nicht als "Zu verschenken" angeboten werden dürfen, auch nicht in einschlägigen Portalen im Internet. Ebenso dürfen Abfälle demnach nicht unseriösen Sammler*innen überlassen werden, da diese die Zuführung zur fachgerechten Entsorgung nicht mit einem Nachweis belegen können.

Es gibt gewerbliche Entsorgungsfachbetriebe sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die eine fachgerechte Verwertung gewährleisten. Dazu gehören in der Stadt Norderstedt das Betriebsamt der Stadt Norderstedt sowie für das restliche Kreisgebiet der Wege-Zweck-Verband (WZV). Übernimmt eine Kfz-Werkstatt die angefallenen Altreifen, ist diese Werkstatt auch für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich.

Im Merkblatt gibt es auch Informationen zu korrekten Entsorgungsnachweisen. Für Altreifen kommen Belege infrage, die mindestens Angaben zur Altreifenmenge und den Personen- oder Betriebsdaten, wer die Abfälle übernimmt, enthalten. Dies können unter anderem Werkstatt-Rechnungen, Lieferscheine oder Rechnungen von Beförderern und Entsorgern der Altreifen sein.

Die untere Abfallentsorgungsbehörde warnt: "Privatpersonen und Gewerbebetriebe, die eine kostenlose oder unverhältnismäßig günstige Entsorgung von Altreifen anbieten und keine Entsorgungsnachweise ausstellen, übernehmen keine Gewähr für die fachgerechte Entsorgung. Solchen Angeboten ist nicht zu vertrauen. Händler*innen, die Altreifen ohne Entsorgungsnachweis annehmen, um sie in Entwicklungsländer zu exportieren, sind unseriös. Dieser Weg ist eine grenzüberschreitende Abfallverbringung und stellt nur eine Verwertung dar, wenn das behördliche Verfahren dazu eingehalten wird."

Wer den Verdacht hat, dass Altreifen nicht fachgerecht entsorgt werden oder ein unseriöses Angebot zur Entsorgung erhält, sollte die Kreisverwaltung per E-Mail informieren.

Wer eine illegale Entsorgung von Altreifen beobachtet oder Kenntnis davon hat, sollte die Polizei verständigen.


18.01.2023