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12.01.2023: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgelaufen


Kreis Segeberg. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV2 gibt es nicht mehr. Sie betraf vor allem medizinisches und pflegerisches Personal. Der entsprechende Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes ist zum 1. Januar 2023 aufgehoben worden. Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hat laufende Verfahren zur COVID-19-Impfpflicht eingestellt. Betroffene Personen und Einrichtungen werden darüber direkt informiert. Das Internetportal auf der Website des Landes wurde bereits deaktiviert. Neue Meldungen ungeimpfter Mitarbeiter*innen werden nicht mehr entgegengenommen.

Dem Kreis Segeberg waren seit Beginn der Impflicht am 16. März 2022 insgesamt 667 Personen gemeldet worden, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügten oder die Bescheinigungen vorgelegt hatten, bei denen Zweifel an der Echtheit bestanden. Es wurden Aufforderungen verschickt, dem Gesundheitsamt entsprechende Nachweise vorzulegen.

Tätigkeits- und/oder Betretungsverbote musste der Infektionsschutz nicht aussprechen. "Gemeinsam mit den Arbeitgeber*innen haben wir unter Berücksichtigung der ohnehin kritischen Personalsituation stets und überwiegend erfolgreich versucht, den Schutz der vulnerablen Personen ohne Aussprechen von Tätigkeitsverboten sicherzustellen – ohne dabei die Ansprüche und Bedürfnisse aller Beteiligten zu vernachlässigen", sagt Dr. Christian Herzmann. In vielen Fällen konnten Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die gewährleisteten, dass Bewohner*innen, Patient*innen und Mitarbeiter*innen nicht gefährdet wurden.

"Bei der COVID-19-Pandemie handelte es sich insgesamt um eine völlig neue Bedrohung eines bis dahin unbekannten Ausmaßes, für die niemand die Folgen abschätzen und ein Patentrezept aus der Schublade ziehen konnte. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte dazu beitragen, die Zahl der Opfer und Geschädigten zu begrenzen", sagt Dr. Christian Herzmann. Dabei sollte seiner Meinung nach aber nicht unerwähnt bleiben, dass ein sehr großer Aufwand bei allen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen wie auch in der Gesundheitsverwaltung erbracht werden musste.

Wichtiger Hinweis: Ungeachtet der weggefallenen einrichtungsbezogenen Impflicht bei Corona werden Verfahren zum Masernschutzgesetz weiterhin bearbeitet.


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

12.01.2023