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02.01.2023: Geflügelpest: Sperrzone in Bebensee aufgehoben


Kreis Segeberg. Die Geflügelpest-Sperrzone in Bebensee ist ab dem heutigen Montag, 2. Januar, wieder aufgehoben. Wie berichtet, war in der Gemeinde Bebensee Ende November in einer Tierhaltung die Geflügelpest festgestellt worden. Um den Ausbruchsbestand herum wurde eine Sperrzone eingerichtet, die eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk, mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet, mindestens zehn Kilometer-Radius) umfasste.

Von den Maßnahmen in der Schutzzone im Kreis Segeberg waren insgesamt 55 Geflügelhalter*innen mit rund 15.000 Stück Geflügel und in der Überwachungszone 402 Geflügelhalter*innen mit rund 75.000 Stück Geflügel betroffen.

Bei den Untersuchungen der Geflügelhaltungen in den vergangenen Wochen hat das Veterinäramt des Kreises Segeberg keine weiteren Verdachtsfälle ermittelt.

Nach Ablauf festgelegter Fristen hat das Veterinäramt die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30. November 2022 daher nun vollständig aufgehoben. Die Sperrzone und die darin geltenden Schutzmaßnahmen sind somit ebenfalls aufgehoben. So ist es beispielsweise nicht mehr zwingend erforderlich, Geflügel im Stall beziehungsweise unter einer geeigneten Schutzvorrichtung zu halten.

Wichtiger Hinweis: Die am 23. November 2021 erlassene, landesweit verbindliche Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gilt unverändert fort und ist von jedem/jeder Geflügelhalter*in zu beachten und einzuhalten.

Weitere Informationen zu den Themen Geflügelpest und Hygienemaßnahmen finden Sie auf dieser Seite unter Geflügelpest.

02.01.2023