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16.12.2022: Mehr Geld für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit


Kreis Segeberg. Künftig erhalten Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und eine Juleica (Jugendleiter*in-Card) besitzen, jährlich 220 statt bisher 180 Euro. Das hat der Kreistag in seiner Dezember-Sitzung beschlossen. Als Interessenvertretung seiner Mitgliedsvereine und -verbände sowie der in der Jugendarbeit tätigen Jugendleiter*innen hatte der Kreisjugendring (KJR) Segeberg diese Anhebung des jährlichen Entschädigungsbetrages beantragt. Der Kreistag hat einer Änderung der Richtlinien zugestimmt und insgesamt 26.400 Euro für die Förderung im Jahr 2023 bereitgestellt.

"Ohne ehrenamtlich Tätige wären fortlaufende Angebote für Kinder und Jugendliche in den Vereinen und Verbänden nicht möglich", sagt Angela Klimpel vom Fachdienst "Kita, Jugend, Schule, Kultur". Um deren Einsatz angemessen zu würdigen, unterstützt der Kreis Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit künftig mit einer höheren Förderung. "Egal ob bei den Feuerwehren, den freien und kirchlichen Pfadfinder*innenstämmen, in helfenden Verbänden, Umweltorganisationen, Musikgruppen oder sonstigen Jugendeinrichtungen vor Ort: Überall sind Ehrenamtliche in den Gruppenleitungen aktiv", weiß Klimpel.

"Die vergangenen Jahre mit der Corona-Pandemie haben die Kinder- und Jugendarbeit stark eingeschränkt. In vielen Bereichen fehlen quasi zwei Jahrgänge im Nachwuchsleitungsbereich für regelmäßige Gruppen", so Klimpel weiter. Zusätzlich zu den sonstigen Vergünstigungen durch die Juleica möchte der Kreis Segeberg das vielfältige Engagement anerkennen. Dafür wird seit Jahren auf Grundlage der Richtlinien des Kreises für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen jeweils auf Antrag zum Jahresende eine finanzielle Unterstützung gewährt.

Ab dem 16. Lebensjahr (in Ausnahmefällen auch schon mit 15 Jahren) und jederzeit auch im Erwachsenenalter können alle, die sich für junge Menschen engagieren, bei einem Träger ihrer Wahl eine Jugendleiter*innenausbildung absolvieren. Wer an einer Grundausbildung teilgenommen hat, kann anschließend die Juleica beantragen. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit und dient als Bescheinigung und Qualifikationsnachweis.

Mit der Juleica gibt es einige Vorteile und Vergünstigungen. In Schleswig-Holstein gilt sie seit dem 1. Januar 2019 gleichzeitig als Ehrenamtskarte. Außerdem können Juleica-Inhaber*innen mit der Museums-Card kostenfrei in Museen gehen. Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat außerdem Anspruch auf Arbeitsfreistellung für bis zu zwölf Tage und kann eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.

Informationen zum Antragsverfahren gibt der Kreisjugendring Segeberg unter Telefon 04551 / 3464 oder per E-Mail. Er berät auch zu anderen Fragen rund um die Juleica und hat auf der KJR-Internetseite viele Informationen zusammengestellt.

Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung zu den Themen Jugendarbeit und Jugendförderung ist Angela Klimpel:

Frau Klimpel

Kita, Jugend, Schule, Kultur

Burgfeldstraße 41a
23795 Bad Segeberg


  • Datum: 21.12.2022

    Jugendarbeit 2023 (Richtlinie für Förderungen mit ausfüllbaren Anlagen)

16.12.2022