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13.12.2022: Kreisverordnung über Waren auf Wochenmärkten


Im Kreis Segeberg dürfen auf Wochenmärkten über die in § 67 Absatz 1 der Gewerbeordnung bestimmte Warenarten hinaus - ausgenommen gebrauchte Waren - hier aufgezählte Waren des täglichen Lebens feilgeboten werden.

  • Datum: 13.12.2022

    Waren des täglichen Bedarfs auf Wochenmärkten im Kreis Segeberg (Kreisverordnung)