13.12.2022: Kreisverordnung über Waren auf Wochenmärkten
Im Kreis Segeberg dürfen auf Wochenmärkten über die in § 67 Absatz 1 der Gewerbeordnung bestimmte Warenarten hinaus - ausgenommen gebrauchte Waren - hier aufgezählte Waren des täglichen Lebens feilgeboten werden.