Inhalt

16.09.2022: Infektionsschutzgesetz: Belehrungen jetzt auch online


Kreis Segeberg. Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Personen, die im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie erstmalig tätig werden wollen, benötigen eine Bescheinigung nach Paragraf 43 des IfSG. Dafür ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Ab sofort werden diese Belehrungen beim Kreis Segeberg auch online angeboten.

Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Die Belehrung soll die im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.

Die Bescheinigung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie ist dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen.

Die Belehrung dauert etwa eine Stunde. Sie kann entweder in einer Präsenzveranstaltung in Bad Segeberg (Kreishaus) oder im Norderstedter Rathaus nach vorheriger Anmeldung zu bestimmten Terminen wahrgenommen werden. Zudem ist es ab sofort auch möglich, losgelöst von festen Terminen an einer Online-Belehrung durch das vom Gesundheitsamt beauftragte Technologiezentrum Glehn (TZG) teilzunehmen. Einwohner*innen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Das Gesundheitsamt bietet ausschließlich Erstbelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz an. Eine solche Erstbelehrung bleibt lebenslang gültig, wenn die entsprechende Tätigkeit im Anschluss binnen drei Monaten angetreten wird. Beim neuen Arbeitgeber/der neuen Arbeitgeberin gibt es dann eine Antrittsbelehrung und alle zwei Jahre eine Folgebelehrung. Bei einem Arbeitgeber*innenwechsel muss eine neue Antrittsbelehrung stattfinden.

Die Gebühr für Belehrung und Bescheinigung beträgt entsprechend der Landesgebührenordnung für Norderstedt 32,50 Euro und für Termine in Bad Segeberg 29,50 Euro. Eine Onlinebelehrung kostet 25 Euro.

Wer Interesse an Gruppenbelehrungen für Schulen oder andere Organisationen hat, kann sich telefonisch melden unter 04551-951 9536 oder per E-Mail an den Kreis-Infektionsschutz

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Anmeldung und zu den Terminen finden Sie hier auf dieser Internetseite.

16.09.2022